Die stetig zunehmende Marktmacht großer Online-Plattformen wie Amazon ist ein präsentes Thema. Erst kürzlich hat das Bundeskartellamt eine neue Untersuchung des Handelsplatzriesen wegen Kontensperrungen von Händlern eingeleitet. Nun wird auch eine Forderung von Verbraucherschützern laut: Die Politik soll für einen besseren Wettbewerbsschutz sorgen. Über eine entsprechende Äußerung von Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands berichten verschiedene Medien, darunter auch Golem.
Plattformen mit Doppelfunktion: „Wie Fußball-Schiedsrichter, die selbst Tore schießen“
Besonders im Blick hat Müller offenbar jene Plattformen, die eben nicht nur Plattform bzw. Marktplatz sind, sondern zeitgleich auch selbst als Anbieter auftreten. Auf diese Weise können sie eine Menge Daten aus den Geschäften von Dritthändlern gewinnen, die die Plattformen für ihre eigenen Geschäfte nutzen. Diese Daten würden von Plattformen etwa auch genutzt werden, um zielgerichtet jene Produkte anzubieten, die besonders gut über den Ladentisch gehen. „Das heißt, sie werden vom Schiedsrichter zum Mitspieler. Und niemand von uns hätte Lust auf ein Fußballspiel, wo der Schiedsrichter plötzlich selbst Tore schießen darf“, betonte Klaus Müller.
Er fordert, dass die Bundesregierung das geplante neue Wettbewerbsrecht nun endlich auf den Weg bringt. Dadurch würde das Bundeskartellamt auch die Möglichkeit erhalten, präventiv tätig zu werden und auf diese Weise überbordende Marktmacht aktiv zu verhindern. Möglich sei allerdings nicht nur eine nationale Lösung. Auch, dass man das Thema europaweit reguliere, hält Müller für machbar. „Es ist absolut möglich, wenn sich Europa einig ist, Facebook, Apple, Google, Alibaba und andere an europäisches Recht zu binden“, wird er zitiert.
Gesetzentwurf: Deutschlands Kartellrecht soll modernisiert werden
In Deutschland ist zur Zeit eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts geplant. Im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches das sog. Kartellrecht regelt, geändert und an die Digitalisierung und moderne Datenwirtschaft angepasst werden soll. Insbesondere das Bundeskartellamt, dessen Aufgabe es ist, einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und einen freien Wettbewerb zu ermöglichen, soll nach dem Entwurf neue Befugnisse erhalten und früher tätig werden können. Eine Rolle dabei spielt auch der Zugang zu Daten, die einen entscheidenden Beitrag zur wachsenden Marktmacht mancher Unternehmen leisten. Vorgesehen ist dabei außerdem, dass Plattformen ihre eigenen Angebote nicht ohne weiteres besser platzieren dürfen als jene anderer Unternehmen.
Mit weiteren Entwicklungen im Bereich der GWB-Novelle darf wohl Anfang Herbst gerechnet werden. Zur Zeit finden noch Abstimmungen in den betroffenen Ressorts statt.
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Den normalen Wettbewerb gibt es schon lange nicht mehr!
Bravo
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