Am 18. September 2020 hat der Bundesrat weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt. Diese waren am 2. Juli im Bundestag beschlossen worden.
Neu geregelt werden damit unter anderem Kinowerbung, Außenwerbung und auch die Abgabe von Gratisproben. Zu weiten Teilen tritt das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft, die Einschränkungen der Außenwerbung kommen stufenweise erst ab dem 1. Januar 2022.
Explizit auf den Online-Handel hat es unterdessen das Bundesland Niedersachsen abgesehen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen hier unter anderem besser vor illegal importierten E-Zigaretten geschützt werden. Im Fokus stehen dabei auch die Online-Marktplätze.
Zigaretten: Gratisproben verboten und weitere Einschränkungen
Die Einschränkungen der Tabakwerbung betreffen verschiedene Punkte. So ist Tabakwerbung künftig im Kino generell verboten. Dies gilt, wenn die Werbung vor Kinofilmen gezeigt wird, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können. Die bisher vorgesehene zeitliche Beschränkung auf Filme, die nach 18 Uhr gezeigt werden, wird aufgehoben. Kinowerbung für Tabakwaren und ähnliche Produkte ist, so der Bundesrat, nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe erlaubt.
Generell verboten wird auch die Außenwerbung für Tabakprodukte, jedoch mit einer Ausnahme: Auf Außenflächen und in Schaufenstern von Fachhandelsgeschäften darf weiterhin Werbung platziert werden.
Eine weitere Einschränkung betrifft Gratisproben: Zigaretten dürfen nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilt oder mit Gewinnspielen verschenkt werden.
Nikotinfreie Produkte werden ansatzweise gleichgestellt
Dabei betreffen die neuen Regelungen nicht nur herkömmliche Tabakprodukte. Nikotinfreie Produkte wie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden in bestimmten Regelungsbereichen, wie den Inhaltsstoffen und der Werbung, den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Die Bundesländer kritisieren allerdings, dass elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Bereich der Werbung gegenüber ihren nikotinhaltigen Pendants teilweise dennoch Vorzüge genießen würden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung daher aufgefordert, bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes für eine deutlichere Gleichstellung zu sorgen. Inwiefern dies aufgegriffen wird, obliege aber der Entscheidung der Bundesregierung.
Zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gibt es mehrere relevante Daten: Die Einschränkungen für die Außenwerbung etwa treten stufenweise in Kraft: Ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die Vorgaben für Kinowerbung und Gratisproben sollen bereits ab dem 1. Januar 2021 gelten.
E-Zigaretten: Niedersachsen fordert mehr Verbraucherschutz im Online-Handel
Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere vor illegal importierten E-Zigaretten schützen will Niedersachsen: Das Land hat dazu am 18. September eine Bundesratsinitiative im Plenum vorgestellt.
Bisher seien die Maßnahmen von Behörden gegen die Anbieter importierter E-Zigaretten häufig nicht erfolgreich gewesen, da viele der Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten. Dabei sei, so heißt es aus Niedersachsen, der Verbraucherschutz aber auch im internationalen Online-Handel bzw. bei Importen sicherzustellen. Gesundheitsgefahren könnten etwa durch Mängel wie insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen zur toxikologischen Wirkung entstehen, warnt das Bundesland.
Angebote im Online-Handel sollen deswegen künftig genauso gekennzeichnet werden müssen wie im stationären Handel. Zudem will Niedersachsen Betreiber von Online-Plattformen verpflichten lassen, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Angebote von E-Zigaretten und E-Liquids im Hinblick auf deren Rechtskonformität durchzuführen. Illegale Produkte müssten entfernt werden. Zudem wolle man den Bund auffordern, Möglichkeiten der verstärkten Zollkontrollen zu prüfen.
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