Der Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist auch als Passwortgate bekannt. Der Name kommt von den Meldepflichten von Plattformen, wie Facebook und YouTube: Diese sollen bei Verdachtsfällen Daten ihrer Nutzer an die Strafverfolgungsbehörden herausgeben. Dazu gehören neben den IP-Adressen auch Zugangsdaten. Bereits Ende September hätte das Gesetz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben werden müssen, um im Bundesgesetzblatt veröffentlicht zu werden. Der weigerte sich allerdings und das geschah offenbar nicht grundlos.
„Offensichtlich verfassungswidrig“
Bereits die Opposition äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes. Nun wurde diese Position durch ein Rechtsgutachten des Mainzer Informations- und Datenschutzrechtsspezialisten Dr. Matthias Bäcker gestärkt. Dieser kommt in seinem Gutachten laut dem Merkurist zu dem Ergebnis, dass das geplante Gesetz offensichtliche verfassungswidrig sei. Allein die Weiterleitung und Zuordnung von IP-Adressen und Zugangsdaten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde sei verfassungswidrig. Auch drei weitere Bestandteile hält Bäcker aus verfassungsrechtlicher Sicht für zweifelhaft.
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