Die lange Diskussion über die berüchtigten Uploadfilter bewegt sich in Richtung Zielgerade: Das Bundesjustizministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgestellt. Bis zum 6. November steht dieser nun zur öffentlichen Diskussion. Schon jetzt sorgt der Entwurf für Kritik: Er verschärfe die Pflichten zum Einsatz von Uploadfiltern und das gehe zulasten der Grundrechte, resümiert die ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament, Julia Reda.
Ausgerechnet die großen Internet-Plattformen wie Facebook und YouTube würden vom neuen Vorschlag profitieren, so Reda. „Kleinere Unternehmen werden dagegen vor unüberwindbare technische Hürden gestellt und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Netzwerke wird weiter geschwächt.“
Umsetzung in Deutschland
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass profitorientierte Plattformen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften sollen. Um dem zu entgehen, sichern sie sich die nötigen Lizenzen und sperren mutmaßliche Urhereberrechtsverletzungen auf Wunsch der Rechteinhaber. Wichtig ist dabei eigentlich die Umsatzschwelle: Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Millionen sollen nicht zur automatischen Sperrung verpflichtet sein.
Welche Pflichten dagegen auf Unternehmen zukommen, die über diesem vergleichsweise niedrigen Umsatzwert liegen, ist nun klar: Sie müssen alle Uploads noch während des Hochladens auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen – und das dürfte nur mit automatisierten Uploadfiltern möglich sein. Julia Reda erklärt: „§ 8 des Referentenentwurfs legt fest: Versucht jemand, einen Upload zu starten, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, das zur Sperrung gemeldet wurde, muss die Plattform noch während des Uploadprozesses die Möglichkeit einräumen, diesen Upload als legal zu kennzeichnen („Pre-Flagging“).“
Wer also Inhalte etwa unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen will und sie als legal kennzeichnet, kann diese erst einmal hochladen. Damit das funktioniert, muss die Plattform schon während des Uploads erkennen können, ob geschützte Werke enthalten sind, für die ein Sperrverlangen vorliegt. Diese Prüfung müsste aber in Sekunden erfolgen, um die Nutzer nicht zu vergraulen – und ist bei Livestreaming-Plattformen wie Twitch kaum möglich.
Facebook und Co. im Vorteil
Für die rechtssichere Umsetzung dieser Regelung wären Echtzeit-Uploadfilter unumgänglich und an dieser werden letztlich die großen Tech-Konzerne bevorteilt: Google oder Facebook könnten es sich leisten, derartige Technologien zu entwickeln – kleinere Portale hingegen könnten damit kaum den gesetzlichen Anforderungen genügen oder müssten Uploadfilter der Konkurrenz einkaufen – was ein teures Unterfangen sein dürfte. Dies schwäche den Wettbewerb und sei obendrein ein Datenschutzproblem, da dann „noch mehr Daten durch die Hände der großen amerikanischen Internetkonzerne“ laufen, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung monierte.
Kelber sollte frühzeitig am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Offenbar, kritisiert Reda, habe man seine Bedenken aber ignoriert und stattdessen auf die Unternehmen gehört, vor denen er gewarnt hatte. Die Forderung lautet: „Um Datenschutz, Meinungsfreiheit und eine vielfältige Plattformlandschaft zu wahren, muss die Bundesregierung also unbedingt nochmal nachjustieren!“ Bis zum 6. November ist noch Zeit dafür.
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