Der Black Friday ist vor allem im US-amerikanischen Raum verbreitet und bezeichnet den ersten Freitag nach Thanksgiving. Traditionell ist dies der Tag, an dem das Weihnachtsgeschäft beginnt und die Verkäufer die Kunden mit satten Rabatten in die Geschäfte locken. Die Läden öffnen zu diesem Anlass sogar bereits um fünf Uhr morgens. Entsprechend sind Bilder von Menschenmassen, die in die Geschäfte drängen, keine Seltenheit. Hierzulande kennt man solche Bilder bestenfalls dann, wenn Lidl mal wieder einen Thermomix-Abklatsch im Angebot hat.
Woher der Black Friday seinen Namen hat, ist übrigens nicht bekannt. Er leitet sich jedenfalls nicht vom Börsencrash ab. Dieser wird in den USA anders als hier als Black Thursday bezeichnet. Da der Crash aufgrund der Zeitverschiebung in Europa allerdings an einem Freitag geschah, spricht man hier vom Schwarzen Freitag.
Eine Theorie für die Namensherkunft des Black Friday besagt, dass an diesem Tag die Händler die Chance haben, von den roten in die schwarzen Zahlen zu kommen. Eine andere leitet den Namen daher ab, dass die Menschen aufgrund der oft eher dunklen Herbstkleidung von Weitem wie eine einzige schwarze Masse aussehen.
Der Black Friday in Deutschland
In Deutschland ist die Rabattschlacht um den Black Friday erst kurz bekannt und spielt sich vor allem im Online-Handel ab. 2006 machte Apple zwar zum Black Friday eine Rabattaktion; bezeichnete diese aber nicht als Black Friday, sondern als eintägiges Shopping Event.
Das erste mal im großen Rahmen fand der Black Friday 2013 mit 500 teilnehmenden Händlern statt. Im Jahr 2017 war der Aktionstag dann 89 Prozent der Deutschen schon ein Begriff. Vom riesengroßen Konsumfest, wie man es aus den USA kennt, ist Deutschland allerdings weit entfernt. In diesem Jahr gaben zwei von drei Verbrauchern an, den Black Friday meiden zu wollen. Auch die Erwartung an Rabatte ist eher gering. Etwa die Hälfte der Konsumenten, die von Schnäppchen profitieren wollen, entscheiden bereits vor dem Black Friday, was genau sie kaufen wollen.
Seit 2013 eingetragene Marke
Ein Grund für die Zurückhaltung bei den Händlern könnten die Markenrechte am Black Friday sein: Die Super Union Holdings Ltd. hat sich die Wortmarke 2013 beim Deutschen Marken- und Patentamt eintragen lassen. Exklusiver Lizenznehmer ist die Black Friday GmbH. Diese verkauft Lizenzen für die Verwendung der Marke. Über die Kosten lässt sich nichts im Netz finden. Allerdings ist klar, dass das Verwenden der Marke ohne Lizenz verfolgt wird. Dass musste selbst Amazon im Jahr 2017 am eigenen Leib erfahren: Die Super Union Holdings Ltd hatte den US-Konzern wegen der widerrechtlichen Verwendung der Marke verklagt.
Auch andere Online-Händler wurden in den vergangenen Jahren wegen der Verwendung der Marke abgemahnt. Viele stellten sich daher die Frage: „Geht das überhaupt?“
Markenrechtlicher Schutz von Synonymen
Anlass zur Frage nach der Rechtmäßigkeit der Markenanmeldung bot der Umstand, dass der Black Friday eben für viele ein Synonym für die jährliche Rabattschlacht darstellt. Synonyme – beschreibende Wörter und Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch – genießen laut dem Markengesetz keinen Schutz.
Weiteres Beispiel: So ist der Name Ballermann seit 1998 eingetragene Marke. Gegen diese Marke wurde ebenfalls eine Löschung beantragt. Ballermann sei lediglich ein Synonym für ein Saufgelage. Der Löschantrag blieb allerdings ohne Erfolg. Das Gericht sah die Sache schlicht und ergreifend anders.
Auch gegen die Marke Black Friday wurden mehrere Löschanträge eingereicht, über die das Bundespatentgericht zu Beginn des Jahres entschieden hat. Laut den Befürwortern der Löschung sei der Begriff mittlerweile so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen, dass es sich lediglich um eine Beschreibung handle.
Black Friday 2013 noch weitgehend unbekannt
Das Gericht musste also die entscheidende Frage klären, ob der Black Friday so im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist, dass er lediglich eine beschreibende Wirkung hat. Um diese Frage zu beantworten, hat sich das Gericht angeschaut, wie verbreitet der Begriff zum Zeitpunkt der Markeneintragung im Jahr 2013 war.
Die Antwort lautet: kaum. 2013 verbanden die meisten Personen die Bezeichnung tatsächlich eher mit dem Börsencrash der 20er Jahre, als mit der US-amerikanischen Rabattschlacht.
Folglich lehnte das Gericht die Löschanträge weitestgehend ab. Lediglich für zwei Segmente hatte die Löschung Erfolg: Für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren besteht kein markenrechtlicher Schutz. In diesem Bereich sei der Begriff bereits 2013 bekannt gewesen.
Die verbotene Frucht
Somit gilt der Black Friday bis heute als die verbotene Frucht – und das ist vielleicht auch ganz gut so. Durch die jahrelange Rechtsunsicherheit hat sich in Deutschland ein wirklich bunter Blumenstrauß an Rabattaktionen entwickelt. Egal ob Green Friday oder pinke Rabatte – viele Online-Shops lassen sich die Laune nicht durch mögliche Lizenzen vermiesen und machen einfach ihr eigenes Ding. Die Kunden werden ob der eher bunten als schwarzen Werbelandschaft in der dunklen Jahreszeit sicherlich nicht traurig sein.
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Ich kann mich täuschen, aber hierbei handelt es sich nicht um ein Segment, sondern um zwei Segmente.
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Antwort der Redaktion
Danke für den Hinweis! Der Artikel wurde entsprechend angepasst.
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