Am 29. Oktober debattierten die Abgeordneten des Bundestags in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Weil Digitalriesen wie Google, Amazon, Facebook und Apple immer mächtiger werden und immer öfter missbräuchliche Ausnutzung dieser Marktmacht vorkommt, soll das deutsche Kartellrecht modernisiert werden.
Stärkung des Bundeskartellamts
Der Missbrauch von Marktmacht soll unter anderem durch eine Stärkung des Bundeskartellamts verhindert werden. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass die obersten Wettbewerbshüter künftig schon früher tätig werden sollen, um Marktbeherrschung frühzeitig unterbinden zu können. Außerdem soll verhindert werden, dass Plattformen wie Amazon, die selbst auch als Händler auf der eigenen Plattform auftreten, die eigenen Angebote gegenüber den Angeboten Dritter bevorzugen.
Kritisch sieht der Gesetzentwurf außerdem, dass Amazon, Google und Co. die Daten für Geschäfte nutzen können, die Dritte auf der Plattform generieren. So kann Amazon auf alle Nutzer- und Transaktionsdaten auf der Plattform zugreifen, während die Dritthändler dies nicht können. Das stellt einen riesigen Wettbewerbsvorteil dar, den die Behörden als unfair beurteilen. Künftig könnten Händler dann auch Zugang zu Plattform-Nutzerdaten erhalten.
Konsens im Bundestag: Amazon und Co. müssen besser reguliert werden
Der Gesetzentwurf, den Elisabeth Winkelmeier-Becker, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, dem Plenum vorstellte, fand grundsätzliche Zustimmung bei allen Parteien.
Alle Parteien forderten das Ende der ausufernden Marktmacht der Digitalkonzerne und mehr Handlungsmöglichkeiten für das Bundeskartellamt. Falko Mohrs (SPD) kritisierte speziell das Self-Preferencing der Plattformen, während sein Regierungskollege Matthias Heider (CDU) feststellte, dass ein Markt, der nur einen Gewinner kennt, vor allem Verliere produziere.
Auch die Opposition war grundsätzlich für die Reform, übte aber Kritik an Details. Pascal Meiser (Die Linke) und Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) wiesen darauf hin, dass vor allem KMU unter der Intransparenz der Plattformen bei Suchergebnisrankings und hohen Provisionen leiden. Der Gesetzentwurf der Regierung sei zu zaghaft und komme zu spät. Es bräuchte in Deutschland auch die Möglichkeit einer Konzernzerschlagung, wenn Unternehmen zu mächtig würden. Eine Trennung der Geschäftsbereiche findet auch die AfD interessant, die ansonsten vor allem kritisierte, einzelne Rechtsbegriffe im Gesetz seien zu schwammig.
Michael Theurer (FDP) mahnte, dass die Digitalökonomie generell zum Monopol neige und griff auch das Self-Preferencing auf. An der Börse würde es niemand akzeptieren, wenn der Börsenbetreiber die gesammelten Transaktionsdaten der Händler nutzen würde, um selbst Geschäfte damit zu machen – doch in der Digitalökonomie sei das ganz normal, stellte Theurer fest.
Hoffnung für kleine Online-Händler
Auch im Online-Handel wurde der Gesetzentwurf positiv aufgenommen. „Der heute diskutierte Gesetzentwurf macht mir Hoffnung, dass es für unsere Mitglieder auf Plattformen künftig fairer zugeht. Vor allem eine Bekämpfung des ‘self-preferencing’ der Plattformbetreiber und ein fairer Zugang zum Datenschatz sind Kernpunkte, die auch der Händlerbund fordert”, erklärte Andreas Arlt, Händlerbund Bundesvorsitzender, am Donnerstag.
Der Entwurf für das GWB-Digitalisierungsgesetz wurde bereits im Januar veröffentlicht und folgte auf eine einjährige Untersuchung der extra dafür eingesetzten Kommission Wettbewerbsrecht 4.0. Die bessere Regulierung der Plattformökonomie gehört zu einer Priorität von Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Parallel finden derzeit auch auf europäischer Ebene Vorbereitungen für einen Regulierungsansatz statt. Anfang Dezember sollen in Brüssel der Digital Services Act und der Digital Markets Act vorgestellt werden, die ebenfalls die Marktmacht von Google, Amazon, Facebook und Apple im Fokus haben.
Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss des Bundestags geleitet. Hier werden nun weitere Beratungen zum Gesetz stattfinden, bevor das Gesetz in einigen Wochen zur zweiten und dritten Lesung zurück in den Bundestag kommt.
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