Erscheint nach einer Produktsuche bei Amazon, Ebay und Co. die Ergebnisliste, haben Online-Shopper und -Händler oft eine Frage: Warum stehen die Artikel und Anbieter in genau dieser Reihenfolge? Die Position im Ranking entscheidet oft über den Verkauf. Die Online-Marktplätze halten sich mit genauen Informationen über die Kriterien des Rankings jedoch zurück. Das soll jetzt anders werden, denn das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der von Amazon und Co. mehr Offenheit verlangt, wie Zeit Online berichtet. Das Ministerium setzt damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.
„Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss den Verbraucher (...) über die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings und die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern informieren“, so der Wortlaut im Gesetzesentwurf.
Update: Reaktionen von Amazon und Ebay zum geplanten Gesetz
Eine Sprecherin von Amazon erklärte auf Nachfrage, dass das Unternehmen generell keine Gesetzesentwürfe kommentiere. Ebay begrüße den Gesetzentwurf für mehr Transparenz für Verkäufer und Käufer im Onlinehandel. „Wir sehen uns schon heute gut gerüstet, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen“, sagt Carolin Soltwedel von Ebay.
Das sind Amazons Rankingfaktoren
Platzhirsch Amazon sollte schon 2019 in einem Kartellverfahren in den USA derartige Rankingfaktoren offenbaren, blieb aber recht vage. Nach Amazons eigenen Angaben spielen im Ranking unter anderem die Kundenaktionen (z.B. wie oft ein Artikel gekauft wurde), Informationen über den Artikel (wie Titel, Preis und Beschreibung) und die Verfügbarkeit eine Rolle.
Darüber hinaus sollen die Online-Marktplätze laut Entwurf auch klarer benennen, ob der Anbieter, bei dem der Online-Shopper kauft, Unternehmer oder selbst auch Verbraucher ist. Diese Unterscheidung ist unter anderem wichtig für die Gewährleistung bzw. Garantie für die Kunden.
Gesetzesentwurf: Kostenlose Updates für Software-Nutzer
Der Gesetzesentwurf behandelt auch noch andere Punkte, wie etwa den Wiederverkauf von Eintrittskarten über Ticketbörsen. Die Ticket-Anbieter sollen demnach die möglichen Käufer künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Auch der mögliche Einsatz von Algorithmen bei der Personalisierung des Preises soll offengelegt werden.
Das Justizministerium will außerdem klassische Verbraucherrechte beim Kauf von physischen Waren auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen. Die Anbieter von Software, Apps und Co. müssten dann unter anderem den Nutzern die nötigen Updates kostenfrei zur Verfügung stellen. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Ein genauer Zeitraum wurde jedoch nicht benannt.
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