Am Montag hat die EU-Kommission Leitlinien für die Transparenz von Algorithmen veröffentlicht. Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay, Suchmaschinen wie Google und Vergleichsplattformen wie Idealo oder Swoodoo sollen mehr Informationen über die Funktionsweise ihrer Algorithmen und Bewertungsmechanismen bereitstellen. Diese Hinweise - „weltweit die ersten ihrer Art“, wie Heise die Kommission zitiert – sollen die bereits 2019 beschlossenen Auflagen erläutern.
Erwartet werden von Online-Plattformen demnach Erklärungen zu ihren Ranking-Mechanismen. Insbesondere sollen die verwendeten Hauptparameter und die Gründe für deren Gewichtung veranschaulicht werden – und zwar so, dass sie dem technischen Wissen der „durchschnittlichen“ Nutzer Rechnung tragen. Online-Vermittlungsdienste sind verpflichtet, die Informationen in ihre AGB aufzunehmen. Es sei hingegen keine Pflicht für die Anbieter, „die detaillierte Funktionsweise der Ranking-Mechanismen, einschließlich Algorithmen, offenzulegen“. Vielmehr gehe es darum, den Nutzern einen Mehrwert zu bieten. Die Algorithmen sollen also verständlich gemacht werden, und zwar „technologieneutral“.
Viele Daten, wenig Details
Es solle den Nutzern zum Beispiel dargestellt werden, welche Auswirkungen maschinelles Lernen auf ein Ranking habe. Dies soll aber nicht zu detailliert geschehen, weil es darum geht, für den Nutzer aussagekräftige Informationen zur Verfügung zu stellen. Besonders aufwendig dürfte dies für Plattformen werden, die mit einem hohen Grad an Personalisierung arbeiten. Potenziell müssten die Anbieter dafür eine „sehr lange Liste der für diese Personalisierung verwendeten Faktoren analysieren müssen, etwa das persönliche Profil der Verbraucher, ihre Interessen, ihr Suchverhalten, ihr aktueller geographischer Standort, die Tageszeit ihrer Suche, der Einsatz von Cookie-Blockern oder sonstiger technischer Werkzeuge“, heißt es von der EU-Kommission.
Die EU-Kommission nennt in ihren Leitlinien eine ganze Menge Möglichkeiten von Parametern und ihrer Einstufung als Hauptparameter. Plattformen müssten etwa Erläuterungen für Werbung Bannern oder Anzeigen bereitstellen, sofern die die relative Hervorhebung von Waren oder Dienstleistungen begünstigen. Faktoren wie „Sterne“ von Hotels, Gütesiegel oder Auszeichnungen beeinflussen die Einstufung als Hauptparameter.
Ladegeschwindigkeit, Nutzerfreundlichkeit, Sonderangebote
Für Suchmaschinen gelten andere Parameter als etwa für Marktplätze. Bei Google können die Ladegeschwindigkeit einer Seite, die Mobiloptimierung oder die Sicherheit einer Seite Einfluss auf das Ranking haben. Welche Faktoren das an dieser Stelle sind und wie sie gewichtet werden, muss eine Suchmaschine wie Google deutlich machen.
Bei Marktplätzen wie Amazon oder Ebay gelten andere Mechanismen. Die Kommission nennt als Beispiel vorübergehende Anpassungen – etwa Sonderangebote. Diese müssten nicht im Details erläutert werden, eine allgemeine Erklärung bei derartigen vorhersehbaren Anpassung sei ausreichend. Größere Veränderungen an den Mechanismen müssten dagegen auch neu erläutert werden. Im Einzelfall sei etwa zu prüfen, ob zum Beispiel A/B-Tests angezeigt werden müssten.
Die Kommission betont, dass die Beispiele, die sie verwendet, lediglich der Anschaulichkeit dienen. Am Ende sollen die Anbieter selbst sicherstellen, dass sie den Anforderungen der Verordnung nachkommen. Das dürfte letztlich für einige Streitfälle vor dem Europäischen Gerichtshof sorgen.
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