1. Digital Services Act: Sicherheit, Transparenz, Durchsetzungskraft
2. Sicherheit – Kampfansage an illegale Produkte
3. Transparenz – Offenlegung von Algorithmen
4. Durchsetzungkraft – Eine eigene Behörde für Amazon und Co.
5. Digital Markets Act: „Gatekeeper“ und schwarze Listen
6. Marktplatzbetreiber dürfen Daten nicht für den direkten Wettbewerb nutzen
7. Nicht nur Verbote, sondern auch „Gebote“
Die EU-Kommission hat am 15. Dezember die Gesetzentwürfe für den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) vorgelegt. Diese beiden Entwürfe sind der Kern der digitalen Agenda der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen. Kein anderes Vorhaben der EU wurde in den letzten Monaten so viel diskutiert und so heiß erwartet.
Die beiden Gesetze sind eine längst fällige Modernisierung des EU-Rechts. Der Großteil der Regulierungen, die den Rahmen der digitalen Wirtschaft vorgeben, sind bereits zwanzig Jahre alt und wurden nie erneuert. Im Zeitalter von Google, Amazon, Facebook und Apple will die EU einen neuen Gesetzesrahmen, um die amerikanischen Riesen besser kontrollieren zu können. Was also steht im Digitale-Dienste-Paket? Was kommt auf den Online-Handel zu? Und welche Maßnahmen drohen Amazon?
Digital Services Act: Sicherheit, Transparenz, Durchsetzungskraft
Das Gesetzespaket habe vor allem den Zweck, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, dass Verbraucher online eine breite Auswahl an sicheren Produkten haben und dass Unternehmen in freiem und fairen Wettbewerb miteinander stehen. Deswegen wolle man die Regeln im Internet harmonisieren und in der gesamten EU angleichen. Sie wolle sichere Produkte, Transparenz auf Plattformen und eine bessere Durchsetzung der Regulierungen bei Verstößen, erklärte Vestager.
So soll der Digital Services Act für Sicherheit im Internet sorgen. Er gilt für alle digitalen Dienste unabhängig von ihrer Größe. Neben Marktplätzen und Social-Media-Plattformen gehören dazu auch Internetprovider, Vergleichsportale, Buchungsportale, App-Stores sowie Cloud- und Webhosting-Services.
Sicherheit – Kampfansage an illegale Produkte
Für den Online-Handel bedeutet der DSA vor allem, dass gegen Anbieter vorgegangen werden soll, die Produkte vertreiben, die illegal sind, Fälschungen oder die europäischen Produktstandards verletzen. Händler sollen illegale Artikel oder etwa Markenrechtsverletzungen wirksamer melden können. Und die Marktplätze sollen dann auch dazu verpflichtet werden, solche Produkte schnell zu löschen.
Marktplätze sollen außerdem die Identität der Händler prüfen, die ihre Dienste nutzen – und zwar schon bevor diese Händler auf der Plattform zugelassen werden. Unternehmen aus EU-Drittstaaten sollen künftig einen rechtlichen Vertreter innerhalb der EU brauchen. Besonders große Plattformen (45 Millionen Nutzende in der EU, also 10 Prozent der EU-Bevölkerung) müssen außerdem risikobasierte Maßnahmen gegen missbräuchliche Handlungen auf ihren System ergreifen.
Transparenz – Offenlegung von Algorithmen
Der DSA sieht weiterhin vor, dass Online-Plattformen ihre Nutzer weitreichend transparent informieren. Es soll ganz klar sein, wann ein Inhalt eine Anzeige ist, wann es sich bei einem angezeigten Angebot um bezahlte Werbung handelt und wie eine personalisierte Werbeanzeige zustande kommt. Transparent soll auch mit Algorithmen und Rankings umgegangen werden: Für Nutzer soll verständlich werden, wie zustande kommt, welche Inhalte ihnen auf einer Plattform angezeigt oder empfohlen werden.
Zudem ist geplant, dass Plattformen Wissenschaftlern Zugang zu Daten gewähren, die die Funktionsweise der jeweiligen Plattform detailliert untersuchen lassen können. Somit würde solchen Forschern ein genauerer Einblick in die Algorithmen hinter der Plattform gewährt, als Medien und Plattformnutzern.
Durchsetzungkraft – Eine eigene Behörde für Amazon und Co.
Der DSA wird neue nationale Behörden schaffen, die die Durchsetzung des Gesetzes gewährleisten sollen und eng mit der EU-Kommission zusammenarbeiten werden. Jedes EU-Mitgliedsland soll so einen sogenannten „Nationalen Koordinator für digitale Dienste“ erhalten. Diese bekommen die Aufsicht über die sehr großen Plattformen, die mehr als 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen.
Amazon, Google und Co. unterstehen damit bald ihrer eigenen nationalen Aufsichtsbehörde. Diese Behörden können auch direkte Sofortmaßnahmen für die Plattformen verhängen, wenn gegen die neuen Regeln verstoßen wird. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass unabhängige Überprüfungen der Plattformen stattfinden können, um zu untersuchen, ob sie den Vorgaben des DSA folgen.
Sollte eine sehr große Plattform gegen die Vorschriften des DSA verstoßen, drohen in schwerwiegendsten Fällen aber auch Strafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Für kleinere digitale Dienste werden die Mitgliedstaaten eigene Sanktionskataloge erstellen.
Digital Markets Act: „Gatekeeper“ und schwarze Listen
Der Digital Markets Act soll im Gegensatz zum DSA nur die „Gatekeeper“ regulieren. Das sind sehr große Akteure, die in mehreren Mitgliedstaaten aktiv sind und zwischen sehr hohen Zahlen an Unternehmen und Nutzern vermitteln. Mehrere Kriterien machen eine Plattform zum Gatekeeper: Mindestens 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum, mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer sowie jährlich über 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU. Außerdem müssen diese Kriterien in den letzten drei Geschäftsjahren erfüllt gewesen sein.
Im Fokus der Kommission sind Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Vermittlungsdienste und Marktplätze. Die Unternehmen können sich entweder selbst als Gatekeeper identifizieren, wenn sie die Kriterien erfüllen oder es kann eine Marktuntersuchung durch die Kommission erfolgen, die Gatekeeper als solche benennt.
Wenn Plattformen derart mächtig werden, will die EU strenge Regulierungen. Schließlich stehen solche Akteure, wie etwa Amazon, immer wieder in der Kritik und im Verdacht, durch unlautere Geschäftspraktiken Wettbewerber auszubremsen und zu benachteiligen. Auch deswegen ist eine schwarze Liste mit unfairen Praktiken geplant.
Marktplatzbetreiber dürfen Daten nicht für den direkten Wettbewerb nutzen
Der DMA sieht im Rahmen der schwarzen Liste eine Reihe verbotener Praktiken vor. Dazu gehört etwa, dass Gatekeeper-Plattformen die von ihren gewerblichen Nutzern generierten Daten nicht dazu verwenden dürfen sollen, um ihnen Konkurrenz zu machen. Heißt: Amazon dürfte keine Daten von Dritthändlern mehr für seine eigene Tätigkeit als Händler nutzen. So will die Kommission verhindern, dass etwa Amazon erfolgreiche Produkte seiner Dritthändler „übernimmt” oder die eigenen Produkte günstiger anbietet.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf ein Verbot von Self-preferencing vor, das auch Amazon oft vorgeworfen wird. Plattformbetreiber sollen demnach eigene Angebote nicht begünstigt in Rankings darstellen oder bewerben, wenn diese im Wettbewerb mit anderen gewerblichen Nutzern stehen. Verboten soll außerdem sein, dass Gatekeeper Nutzer daran hindern, vorinstallierte Software oder Apps zu installieren. Diese Regelung zielt vor allem auf Google und Apple und ihre Smartphone-Betriebssysteme.
Nicht nur Verbote, sondern auch „Gebote“
Gleichzeitig gilt das Gebot, dass Gatekeeper ihren gewerblichen Nutzern Zugang zu Daten gewähren soll, die die Nutzer durch die Tätigkeit auf der Plattform selbst generiert haben. Außerdem soll es gewerblichen Plattformnutzern auch ermöglicht werden, dass sie für ihre Angebote außerhalb der Plattform werben und Verträge mit Verbrauchern außerhalb der Gatekeeper-Plattform abschließen können.
Des Weiteren sollen etwa Messengerdienste oder soziale Netzwerke künftig Interoperationalität gewährleisten. Das bedeutet, dass ein Nutzer über WhatsApp etwa auch Nachrichten mit einem Telegram-Nutzer austauschen können soll.
Der Hammer: EU will Zerschlagungen möglich machen
Wenn die Gatekeeper gegen die Vorschriften des DMA verstoßen, soll es heftigste Strafen geben. Bei Verstößen kann die EU-Kommission Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und periodische Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Im Wiederholungsfall und bei besonders schwerwiegenden Verstößen will die EU-Kommission die Unternehmen sogar dazu zwingen, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche. Das heißt: Die EU-Kommission droht mit der Zerschlagung von Konzernen. Das ist so bisher im EU-Recht nicht vorgesehen.
Kein Gesetz bis 2022
Nachdem die Kommission ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat, sind nun die anderen EU-Institutionen an der Reihe. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen den Entwurf nun erörtern, eigene Positionen finden und Änderungsvorschläge einbringen. Aufgrund der Größe und Relevanz des gesamten Vorhabens wird hierfür viel Zeit benötigt werden. Ein Inkrafttreten der Regeln vor 2022 ist quasi unmöglich. Denkbar ist aber auch, dass es bis 2024 dauert, bis der Digital Services Act und der Digital Markets Act fertig sind. Die Diskussion um die neuen Regeln, die ein neues Zeitalter der EU-Gesetzgebung begründen sollen, fängt jetzt erst richtig an.
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