Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Strafgesetzbuch geändert werden soll. Das Ziel: Das Betreiben krimineller Online-Plattformen und das Bereitstellen entsprechender Server-Infrastrukturen soll strafbar gemacht und besser verfolgt werden können.
Kampf gegen illegale Online-Angebote
Es soll künftig strafbar sein, einen Marktplatz oder eine andere Verkaufsplattform im Netz zu betreiben, die eine „kriminelle Ausrichtung” haben und zu dem Zweck bestehen, illegale Waren zu vertreiben. Damit will die Bundesregierung gegen den verbotenen Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld, gefälschten Dokumenten und Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet vorgehen.
Denn dieser Handel erfolge oftmals über eigens dafür geschaffene Plattformen. Derzeit seien die Möglichkeiten, dagegen konsequent und effektiv vorzugehen aber noch zu begrenzt. Durch den neuen Gesetzentwurf soll man explizit die Betreiber solcher Plattformen besser belangen, verfolgen und bestrafen können und somit illegale Strukturen besser bekämpfen können.
Allerdings geht es nicht um jede Plattform im Netz, über die illegale Waren verkauft wird. Vielmehr muss es die „Zweckausrichtung” der Plattform sein, Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern.
Gesetz soll nicht nur im Darknet gelten
Das Bundesjustizministerium hatte die Regelungen in einem früheren Entwurf nur auf Plattformen im Darknet bezogen. Der jetzt vorliegende Entwurf hat die Unterscheidung zwischen Darknet und Clearnet aber wieder gestrichen. Das Gesetz soll also im gesamten Internet gelten.
Während die Ausweitung des Geltungsbereich auch auf das Clearnet von Beobachtern positiv bewertet wird, gibt es Kritik daran, dass der Nachweis nur schwer zu erbringen sei, dass eine Plattform eine kriminelle Zweckausrichtung habe. So kritisierte etwa der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker bei netzpolitik.org, dass das geplante Gesetz vor allem zu mehr Ermittlungen, aber nur zu wenigen Verurteilungen führen würde.
Der Regierungsentwurf wird im nächsten Schritt dem Bundestag weitergeleitet. Dort durchläuft er dann den parlamentarischen Gesetzgebungsweg und weitere Änderungen durch die Parlamentarier sind möglich.
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Antwort der Redaktion
Hallo Stephan,
bisher war es kaum möglich, die Marktplatzbetre iber strafrechtlich zu belangen, da diese selbst ja lediglich die Plattform stellen und die Verantwortung für die eigentlichen Geschäfte von Händlern und Kunden wegschieben konnten.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Na dann ist ja gut, dass man übers Ausland keine Shops und Plattformen anonym betreiben kann.
Diese Plattformen und Strukturen um die es geht, sind doch im normanlen Internet gar nicht zu finden.
Also warum sollen sich dann die "Normalen" irgendwo registrieren?
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einen festen Sitz nachweisen, eine Festnetztelefon nummer besitzen, eine natürliche verantwortliche Person benennen, ein Impressum und AGB's nachweisen sowie einen Button haben, auf den der Käufer klicken kann, um die direkte Verbindung zu der benannten Stelle herzustellen, die dann bestätigt, dass der Shop kein Fakeshop ist.
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