Die Kritik an der Vernichtung von Waren ist groß. Besonders im Bereich des Lebensmittelsektors gibt es zu Recht heftige Kritik. Schuld an der Vernichtung von eigentlich noch guter Ware ist aber zum Teil auch das deutsche Steuerrecht, welches dafür sorgt, dass Vernichten günstiger ist, als spenden. Da vernichtete Waren keinen Wert mehr haben, entfällt darauf keine Umsatzsteuer. Bei Sachspenden ist das anders: Der Unternehmer hat diese vorher mit dem Vorsteuerabzug erworben. Wird sie nun unentgeltlich weitergegeben, fällt die Umsatzsteuer aus, die sonst der Kunde zahlt. Daher wird sie bei Sachspenden fällig – Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Lebensmittelspenden an die Tafel. Das soll sich nun ändern.
Liegengebliebene Saisonware im Modehandel
Als einer der besonders von den Lockdowns betroffener Bereich gilt der Modehandel. Noch vor dem zweiten Lockdown waren die Geschäfte gut gefüllt; zur Wiedereröffnung werden die Waren aber schon nicht mehr verkauft werden können, da es sich meist um Saisonware handelt.
Damit diese eben nicht weggeworfen wird, haben sich Bund und Länder in der vergangenen Woche auf eine Regelung zu Spenden verständigt. Das Spenden von Klamotten soll sich lohnen.
Allerdings hat die Sache auch ein Manko: Die Regelung soll nicht generell gelten, sondern nur für die letzte Wintersaisonware und auch nur im Rahmen der Überbrückungshilfe III. „Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 Prozent erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden“, wird Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen dazu von Fashion Network zitiert.
Es sieht also danach aus, als würde nach der Krise das Wegwerfen wieder günstiger werden als das Spenden. Möglicherweise könnte diese Übergangsregel aber auch Antrieb für eine nachhaltigere Steuerpolitik werden.
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