Mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 22. April für die TKG-Novelle – also die Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – gestimmt. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Voraussichtlich ab Mitte 2022 kann man dann schnellere Festnetzverbindungen einfordern, sofern der Bundesrat dem Vorhaben auch zustimmt. Sowohl für Download als auch für Upload und Latenz soll es dafür – noch zu berechnende – Mindestvorgaben geben. Im Gespräch sind beim Download als Richtwert 30 Megabit pro Sekunde. Der verbindliche Minimalwert dürfte deutlich darunter liegen, auch weil der Ausbau der Netze aufwändig und teuer werden dürfte. Aktuell ist das Internet in Deutschland oft langsamer als vertraglich versprochen. Nur etwa drei Viertel der Festnetz-Breitbandanschlüsse in Deutschland erreichen mindestens die Hälfte der zugesicherten Datenübertragungsrate, beim mobilen Internet sind es gar nur 17,4 Prozent der Nutzer, wie aus einem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur hervorgeht.
Kritik aus der Opposition
Vom Recht auf schnelles Internet sollen vor allem die Menschen auf dem Land profitieren, die noch immer häufig mit schlechtem Internet zu kämpfen haben. Ob das aber tatsächlich zufriedenstellend erreicht wird, stellt die Opposition in Frage. Anke Domscheit-Berg hält die Vorgaben für zu schwach, sie plädiert dem Spiegel zufolge für eine Untergrenze von 100 Megabit pro Sekunde. Die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner fordert einen „echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet“ und einen Schadensersatzanspruch von fünf Euro Tag.
TKG-Novelle: Knebelverträge und Nebenkostenprivileg passé
Das Mammutgesetz – der Änderungsantrag umfasst über 450 Seiten – bringt auch darüber hinaus viele Neuerungen. So dürfen etwa Vermieter ab Juli 2024 die Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr auf die Mieter umlegen – 12,5 Millionen Mieter zahlen aktuell ihre TV-Anschlüsse noch über die Nebenkosten. Künftig soll den Mietern eine Wahlfreiheit eingeräumt werden. Ausnahme: Lässt der Vermieter Glasfaserleitungen verlegen, können die Mieter an den Kosten beteiligt werden, allerdings mit maximal fünf Euro pro Monat und höchstens fünf Jahre lang.
Langfristige Mobilfunkverträge sollen, anders als ursprünglich gefordert, nicht ganz der Vergangenheit angehören. Handy-Verträge mit 24 Monaten Laufzeit dürfen nun aber nicht mehr automatisch um weitere zwei Jahre verlängert werden und müssen nach der Verlängerung monatlich kündbar sein.
Mobilfunkausbau und Überwachungsauflagen
Erstmalig hat der Bund im TKG ein Ziel für den Mobilfunkausbau vorgegeben. An allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an allen Schienenstrecken soll „möglichst bis 2026“ LTE verfügbar sein. Der Ausbau der Infrastruktur für schnelles Internet soll nicht nur vom Steuerzahler, sondern auch von Telefonfirmen, Internetprovidern und auch von Anbietern von Messengerdiensten wie WhatsApp, Facebook oder Signal finanziert werden, so Heise. Die Höhe der Abgabe soll sich nach der Anzahl der in Deutschland aktiven Nutzer richten.
Pikant: Im TKG sind künftig neue Überwachungsauflagen enthalten. Dabei sind auch Teile der Vorschläge des Innenministeriums von Horst Seehofer eingeflossen. Netzbetreiber müssen etwa gewährleisten, dass Endnutzern nicht bekannt ist, wenn Geräte zum Orten und Abhören eingesetzt werden, heißt: Der Endnutzer soll nicht wissen, dass er abgehört wird. Anbieter von Messengerdiensten sollen künftig neben Kennung, Name und Anschrift eines Nutzers auch das Geburtsdatum und weitere Daten vorhalten.
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