Für Millionen Menschen sind Insekten auf dem täglichen Speiseplan völlig normal – gelten die kleinen Tierchen doch als besonders geeignete Proteinlieferanten. In den europäischen Ländern hingegen wird bei der Vorstellung, Insektenlarven zu verzehren, wohl eher das Gesicht verzogen. Der Verkauf dieser Nahrungsmittel fristet in Europa eher ein Nischendasein. Das könnte sich aber bald ändern. Wie Heise berichtet, hat erstmals ein Insekt in der Europäischen Union die Zulassung als Lebensmittel erhalten.
Dem Vorschlag der Europäischen Kommission, den Verkauf von getrockneten Mehlwürmern künftig zu erlauben, stimmten nun die EU-Länder zu. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nach vorangegangenen wissenschaftlichen Bewertungen das Lebensmittel als sicher eingestuft und ihre Zustimmung erteilt. Künftig gelten gelbe Mehlwürmer, genauer gesagt die Larven des Käfers Tenebrio molitor, als neuartiges Lebensmittel und dürfen verkauft werden. Solche neuartigen Lebensmittel sind Produkte, die vor dem 15. Mai 1997 kaum konsumiert wurden.
Die formelle Entscheidung der Brüsseler Behörde steht noch aus, wird aber in den kommenden Wochen erwartet. Dann auch soll bekanntgegeben werden, welche Anforderungen die Kennzeichnungen der Produkte mitbringen müssen. Der EFSA liegen zur Zeit auch noch 14 Anträge für die Zulassung von weiteren Insekten als Lebensmittel vor.
Wandel zum nachhaltigen Lebensmittelsystem unterstützen
Der EU-Kommission zufolge können die zugelassenen Mehlwürmer fortan als Snack oder Zutat in anderen Produkten verwendet werden. So könnten sie bald als Bestandteil von Protein- und Nudelprodukten, aber auch von Keksen auf der Zutatenliste stehen. Gemahlen als Pulver zu einem Produkt beigemischt, darf der Anteil bis zu zehn Prozent betragen. Sinn und Zweck dieser Zulassung ist es, dass die Mehlwürmer als alternative Eiweißquelle einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der EU leisten. Das Insekt gilt nicht nur wegen seines hohen Nährwertes als hervorragender Proteinlieferant, sondern auch dank der geringen Umweltbelastung.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt, könne der Verzehr des gelbe Mehlwurms „bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen” und das Etikett des Produktes müsse daher einen Allergiehinweis tragen.
Noch darf nicht jeder den Wurm verkaufen
Bislang war der Verkauf von ganzen Insekten in der EU möglich, da sie nicht unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel, der „Novel-Food”-Verordnung, fielen. Nach dieser Verordnung benötigt ein Lebensmittel erst eine EU-weite Zulassung, auch von der EFSA, bevor ein solches Produkt auf den Markt kommen kann. Es gab auch einige rechtliche Unsicherheiten. Wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 1. Oktober 2020 schon klärte, dürfen ganze Insekten ohne Vorzulassung in Verkehr gebracht werden. Durch die nun erfolgte Zulassung werden die gelben Mehlwürmer offiziell als neuartiges Lebensmittel freigegeben.
Jedoch gilt die nun erteilte Zulassung zunächst nur für das französische Unternehmen, dass den Antrag gestellt hat. Dieses darf die Larven nun fünf Jahre exklusiv verkaufen. Erst danach dürfen auch andere Wettbewerber den Mehlwurm vermarkten.
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