Bis zum 1. Mai 2021 hatten es Exporteure von Kosmetikprodukten beim Handel nach China nicht einfach. Bestimmte Kosmetikprodukte mussten an Tieren getestet werden. Damit ist der Export nach China vor allem für europäische Hersteller mit einer hohen Hürde verbunden. In der EU sind Tierversuche mit Kosmetika nämlich verboten. Zumindest teilweise wird der Handel nach China nun vereinfacht: Die „Cosmetics Supervision and Administration Regulation“ (CSAR) hebt die Pflicht zu Tierversuchen unter bestimmten Voraussetzungen auf.
Bisherige Lage: Produktion in China
Hersteller von Kosmetik, die auf Tierversuche verzichten wollten, mussten dafür laut der Internetworld bisher drei Voraussetzungen erfüllen: Sie mussten eng mit den chinesischen Behörden kooperieren, auf dem chinesischen Festland produzieren und Non-Special Use Cosmetics („NSUCs“) vertreiben. Wer seine NSUCs nicht in China produzieren ließ, musste also zwangsläufig Tierversuche durchführen lassen. Dies galt auch für Produkte, die duch tierversuchsfreie Zulassungsverfahren innerhalb der EU verkauft werden durften.
Unter NSUCs versteht man Produkte wie Shampoo, Lotionen und Wimperntusche. Denen gegenüber standen die Special-Use-Cosmetics („SUC“). Darunter sind Produkte zu verstehen, die – wie Sonnencreme oder Mittel gegen Haarausfall – eine bestimmte Funktion oder Wirkung haben. Solche SUCs mussten von der National Medical Products Administration an Tieren auf ihre Verträglichkeit getestet werden.
Umgangen werden konnte diese Pflicht durch den reinen Online-Verkauf. Dann allerdings mussten sich Händler und Hersteller anderen Spielregeln unterwerfen: So durften Produkte, sofern sie nicht registriert und damit auch an Tieren getestet wurden, nur in einem eng begrenzten Rahmen beworben werden.
NSUCs müssen nicht mehr in China produziert werden
Damit Hersteller ihre NSUCs tierversuchsfrei nach China verkaufen dürfen, müssen diese nun nicht mehr zwangsläufig in China produziert werden. Diese Neuerung sieht die CSAR vor. Damit wird der Export von Kosmetikartikeln vereinfacht. Die dafür notwendige Registrierung ist für NSUCs unbefristet. Für SUCs ändert sich allerdings nichts. Diese müssen nach wie vor an Tieren getestet werden.
Auch bei NSUCs kann es trotz der neuen Freiheiten zu „post-market“-Tierversuchen kommen. Auslöser für einen solchen nachgelagerten Test kann eine schwerwiegende Kundenbeschwerde sein.
Zwar seien Tierversuche damit in China noch nicht ganz abgeschafft, für europäische Kosmetikhersteller eröffne sich aber durch die Vereinfachung ein neuer Vertriebsmarkt, resümiert die Internetworld abschließend.
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