Die einen bezeichnen die Novelle als wichtigen und richtigen Schritt im digitalen Zeitalter; die anderen befürchten ein Overblocking und Einschränkungen der Grundrechte. Die Novelle des Urheberrechts spaltet letzten Endes aufgrund der damit einher gehenden Uploadfilter. Dabei sollten genau diese doch eigentlich verhindert werden. Nun hat der Bundestag die Novelle jedenfalls gebilligt und eines ist schon jetzt klar: Es bleiben viele Fragezeichen.

Umsetzung des Artikels 17

Mit der Einführung von Uploadfiltern wird der Artikel 17 der europäischen Urheberrechtsrreform umgesetzt. Plattformen, wie Youtube und Facebook, sollen in Sachen Urheberrechtsverstöße mehr in die Pflicht genommen werden. Dieser Pflicht können sie nachkommen, indem Inhalte beim Hochladen automatisiert überprüft und gar nicht erst veröffentlicht werden, wenn sie gegen das Urheberrecht verstoßen (Uploadfilter). Genau dieser Artikel 17 führte auch dazu, dass vor Monaten in der ganzen EU gegen die Urheberrechtsreform demonstriert wurde. 

Die Einführung der Uploadfilter sorgte auch in der Regierung für Diskussion. So warf die FDP der Koalition laut Heise einen Bruch des Versprechens vor, eben keine Filter einzuführen. Die Linke sieht, dass mit jedem Entwurf der Uploadfilter ausgeweitet wurde. Auch die AFD stimmte gegen das Gesetz: Die Meinugsfreiheit lasse sich nicht in einen 15-Minütigen Schnippsel pressen. Die Grünen enthielten sich. Die SPD verteidigt das Gesetz als wichtigen Schritt ins digitale Zeitalter. Auch die CDU sieht Vorteile: Immerhin werde die erstmalige Vergütungspflicht Künstlern zu Gute kommen.

Von roten Knöpfen und kurzen Schnipseln 

Lange Zeit war umstritten, inwiefern die von der EU betriebene Urheberrechtsreform in Zukunft überhaupt noch Satire, Karikaturen, Zitate oder Parodien zulasse. Ein Verbot würde gleichsam die Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit bedeuten.

Diese Sorge um die Grundrechts soll mit der „mutmaßlich erlaubten Nutzung“ entgegengetreten werden. Verwendet der User einer Internetplattform einen kurzen Schnipsel zu so einem Zweck, so soll die Rechtmäßigkeit der Verwendung unterstellt werden. Dabei darf dieser Teil aber wiederum nur weniger als die Hälfte des Origanalwerks enthalten. Ist das Originalwerk also beispielsweise 30 Sekunden lang, so darf der verwendete Schnipsel maximal 14 Sekunden lang sein. Der User kann diesen Schnipsel als legal kennzeichnen und so eine Sperrung des Inhalts durch Uploadfilter verhindern. Wie kurz ein solcher Schnipsel sein darf, ist sogar definiert: Für nicht-kommerzielle Zwecke dürfen entweder 15 Sekunden Film- oder Tonspur, 160 Zeichen eines Textes oder 125 Kilobyte je Foto oder Grafik verwendet werden. Diese Schnipsel müssen mit anderen Inhalten kombiniert werden.

Um Urhebern einen optimalen Schutz der Inhalte zu ermöglichen, müssen Plattformen außerdem so genannte rote Knöpfe einführen. Diese sollen von Rechteinhabern betätigt werden können, um rechtswidrig verwendete Inhalte unverzüglich sperren zu können.