Um insbesondere die EU-Richtlinie „zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften” in nationales Recht umzusetzen, hat der Bundestag in der Nacht zum 11.Juni ein Gesetzespaket verabschiedet, welches am 28. Mai 2022 in Kraft treten soll. Als Teil der Omnibus-Richtlinie soll es das Verbraucherrecht umfassend modernisieren.
Nach einem Bericht von Heise, stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die AfD dafür, FDP und die Linke stimmten dagegen, während die Grünen sich enthielten. Das Gesetzespaket dient unter anderem dazu, Empfehlungsverfahren und Bewertungen auf Online-Marktplätzen zukünftig transparenter zu gestalten.
Keine versteckte Werbung in Rankings
Demnächst kommen auf Online-Marktplätze und Vergleichsanbieter wie Amazon, Ebay und Idealo neue Hinweispflichten zu. Verbraucher sollen bald besser informiert werden über die entscheidenden Kriterien des Rankings der Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalte, die dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage angezeigt werden. Die genutzten Hauptparameter von Algorithmen und deren „relative Gewichtung” müssen dann angegeben werden – und auch, ob Provisionen dafür erhalten wurden.
Die Entwürfe für eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches und ein „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht” bringen auch neue Vorgaben für die Bewertungen von Nutzern mit sich. Betreiber von Portalen mit einer Bewertungsfunktion müssen demnach darlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern kommen. Außerdem soll das Beauftragen und Übermitteln von gefälschten Verbraucherbewertungen und Falschdarstellungen in sozialen Medien ausdrücklich verboten werden.
Ebenso sollen Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen erschwert werden. Das soll erreicht werden durch eine Informationspflicht der Betreiber gegenüber den Kunden, ob es sich bei dem potentiellen Vertragspartner um einen Gewerbetreibenden oder einen Verbraucher handelt. Das ermöglicht den Nutzern eine bessere Beurteilung, warum ein bestimmtes Produkt oben in den Ergebnissen angezeigt wird und ob Bewertungen dazu seriös sind.
Kennzeichnung von Influencer-Werbung
Handlungsbedarf sah der Gesetzgeber ebenso bei der Kennzeichnung von Werbung bei Posts und Beiträgen von Influencern und Bloggern. Mehrere deutsche Gerichte hatten dazu in der jüngsten Vergangenheit sehr unterschiedliche Urteile gefällt. Die Gerichte beschäftigte immer wieder die Frage, ob Posts mit Produktempfehlungen oder Marken-Hashtags auch dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie dafür kein Geld erhalten haben.
Nun soll das neue Gesetz Rechtssicherheit und Klarheit im Influencer-Marketing schaffen. Influencer und Blogger müssen zukünftig ihre Beiträge auf den Social-Media-Plattformen als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten. Eine Werbekennzeichnung ist also nicht notwendig, wenn keine Gegenleistung erhalten oder versprochen wurde. Allerdings wird grundsätzlich vermutet, dass eine solche Leistung geflossen ist. Der Influencer oder der Blogger muss demnach glaubhaft machen, dass dies nicht der Fall ist.
Mehr Informationen zur Omnibus Directive finden Sie im FAQ des Händlerbundes.
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