Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf einer Verordnung über „verstärkte Sorgfaltspflicht bei der Übertragung von Kryptowährung” (KryptoTransferV) vorgelegt.
Kryptowährung bietet bisher die Möglichkeit komplett anonym im Internet Zahlungen abzuwickeln. Diese Anonymität ist jedoch nicht nur vorteilhaft. Sie bietet auch die Möglichkeit Kryptowährung für illegale Machenschaften wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu nutzen. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern.
Keine komplette Anonymität mehr
Laut Handelsblatt sollen durch die Verordnung Handelsplattformen wie Kryptobörsen dazu verpflichtet werden, Informationen von Sendern und Empfängern zu erheben.
In § 3 der geplanten Verordnung heißt es, dass bei der Vornahme einer Übertragung Name und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden sollen, so die Kanzlei Ferner. Durch risikoangemessene Maßnahmen soll außerdem sichergestellt werden, dass die Daten auch korrekt sind. So soll beispielsweise überprüft werden können, ob Personen gesetzlichen Sanktionen unterliegen. Die Verordnung würde den Empfehlungen von Financial Action Task Force folgen, dem wichtigsten internationalen Gremium zur Verhinderung von Geldwäsche. Wann die Verordnung in Kraft treten soll steht noch nicht fest.
Nutzen ist fraglich
Fraglich ist allerdings, ob die neue Verordnung wirklich den gewollten Nutzen mit sich bringt. Denn bei lizenzierten Krytohandelsplätzen muss man sich bereits jetzt im Vorfeld identifizieren. Ob illegale Geschäfte mit Kryptowährung durch die Verordnung wirklich verhindert werden können, oder sich lediglich auf andere illegale Plattformen verschieben, bleibt abzuwarten.
Kommentar schreiben