Gegen eine Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der neue Artikel §3a des NetzDG sieht vor, dass Plattformbetreiber wie Facebook oder YouTube strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden müssen. Volksverhetzung sowie Darstellungen von Kindesmissbrauch oder verfassungsfeindlichen Symbolen wie etwa Hakenkreuze sollen so besser bekämpft werden. Die Plattform muss dann bei einem Verdacht den Beitrag sowie Nutzerdaten an das BKA weiterleiten.
Zur Löschung entsprechender Inhalte waren die Anbieter bereits verpflichtet. Die Pflicht zu der Datenweiterleitung gilt ab dem 1. Februar 2022. Google kritisiert nun nicht das NetzDG als Ganzes, sondern richtet die Klage konkret gegen die neue Zentralstelle beim BKA, die sich um die Fälle kümmern soll. Die Klage und ein Antrag auf Eilrechtsschutz sind am 16. Juli beim Verwaltungsgericht eingegangen, wie der Spiegel berichtet. Konkret klagt Google Ireland Limited gegen das Bundesjustizministerium.
Google sieht Konflikt mit dem Datenschutz
Google stellt gegenüber dem Spiegel klar, dass man „die Ziele des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und eine effiziente Strafverfolgung“ unterstütze. Die neu geschaffene BKA-Zentralstelle sei jedoch nicht mit dem Datenschutz, dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar, wie Sabine Frank, die im deutschsprachigen Raum für Public Policy bei YouTube verantwortlich ist, in einem Blogbeitrag zum Thema schreibt. „Nutzer:innen, die rechtmäßige Inhalte veröffentlichen, müssen demnach befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten in Datenbanken der Polizei gespeichert werden“, so Frank. Erst nachdem die Plattformen sensible Daten an die Zentralstelle übermitteln, prüfe das BKA, ob die Inhalte tatsächlich strafrechtlich relevant seien.
Das Bundesjustizministerium teilte gegenüber dem Spiegel mit, dass man davon ausgehe, „dass die von Google angegriffenen Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) europarechtskonform sind.“ EU-Staaten seien berechtigt, IT-Unternehmen „Melde- und Übermittlungspflichten im Hinblick auf mutmaßlich rechtswidrige Tätigkeiten“ aufzuerlegen. Dies sei im Europarecht verankert.
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