Seit dem 1. August gilt das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das den Kern der umstrittenen Urheberrechtsreform darstellt. Mit dem neuen Gesetz gelten nun auch neue Anforderungen an Upload-Plattformen wie Youtube, Facebook, Twitter und Co. Sie werden nun für hochgeladene Inhalte stärker in die Pflicht genommen und müssen dafür von den Rechteinhabern Lizenzen erwerben. Damit gelten nun auch die heiß diskutierten Uploadfilter.
Mit dem UrhDaG soll Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt werden. Der Artikel wurde vor allem in der Netzgemeinde scharf kritisiert, viele fürchteten eine starke Einschränkung von Kunstfreiheit und sozialer Kommunikation durch die Uploadfilter. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen nun aber für Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches in engen Grenzen erlaubt bleiben.
Nutzer können künftig 15 Sekunden eines Videos oder einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Mit dieser Ausnahmeregelungen sollen die im Netz beliebten Memes, Remixe, Fan Arts und andere gesampelte Stücke weiterhin erlaubt bleiben. Rechteinhaber erhalten aber die Möglichkeit, die Sperre mit einem „roten Knopf“ durchzusetzen.
Wir haben alle wichtigen Neuerungen, die ab dem 1. August greifen, zusammengefasst und erklären in einem Extra-Beitrag, welche Änderungen das neue Urheberrecht mit sich bringt.
Personalausweis nur noch mit Fingerabdruck
Seit dem 2. August wird es keinen neuen Personalausweis mehr ohne biometrische Daten geben: Bundesbürger sind nun verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen zu lassen und auf dem Funkchip des Ausweises zu speichern, berichtet Heise Online.
Bereits ausgestellte Personalausweise müssen nun nicht neu beantragt werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Nach der Produktion des neuen Ausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht, versichert das Bundesinnenministerium.
Die Regelung ist dennoch umstritten: Datenschützer argumentieren, dass die europäische und deutsche Fingerabdruckpflicht gegen das nationale Verfassungsrecht und das Europarecht verstoße. Datenschutzgrundsätze wie etwa das Minimierungsgebot und die Zweckbindung würden missachtet.
US-Paar will die Ethereum Foundation verklagen
Ein Paar in den USA hat die Ethereum Foundation wegen 3.000 Ether verklagt. Das Paar hatte im Jahr 2014 die Krypto-Münzen für 1,5 Bitcoin gekauft. Damals entsprach das Investment rund 1.000 US-Dollar, heute haben die Coins einen Wert von 7,8 Millionen Dollar, berichtet t3n. Doch das Paar kommt nicht an das Geld – und sieht die Verantwortung dafür bei den Ethereum-Entwicklern.
Um die Klage durchführen zu können, will das Paar per Crowdfunding 250.000 Dollar einsammeln. Ob die Klage überhaupt Erfolg haben würde, ist allerdings zweifelhaft. Denn die Json-Datei, die das Paar nun von der Ethereum Foundation fordert, dürften die Entwickler wahrscheinlich gar nicht haben – denn sonst hätten sie Zugriff auf alle Krypto-Wallets.
Wir haben den Hype ums digitale Geld und Kryptowährungen wie Bitcoin in einem eigenen Beitrag erklärt.
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