Die Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legten im dritten Quartal dieses Jahres deutlich zu: Die EU-Aufsichtsbehörden verhängten Strafen in Höhe von insgesamt 984,47 Millionen Euro, berichtet Heise Online – fast 20-mal mehr als die Strafen im ersten und zweiten Quartal des Jahres. Auch der Wert aus dem gesamten Jahr 2020 wurde in den drei Monaten von Juli bis September übertroffen: 2020 betrugen die Strafen insgesamt 306,3 Millionen Euro.
Amazon führt die Liste an
Rekordhalter bei den DSGVO-Strafen ist Amazon Europa: Das Unternehmen wurde im dritten Quartal mit einer Strafe in Höhe von fast 746 Millionen Euro belegt. Auf Platz zwei landet der Messenger-Dienst WhatsApp, der von der irischen Datenschutzbehörde ein Bußgeld von 225 Millionen Euro erhalten hatte.
Unter den EU-Mitgliedsstaaten führt Luxemburg die Liste der höchsten Geldbußen an – mit mehr als 746 Millionen Euro in elf Fällen. Dahinter folgen Irland mit 226 Millionen Euro und Italien mit 86 Millionen Euro. Deutschland landet mit Gesamtstrafen von über 50 Millionen Euro hinter Frankreich auf Platz 5. Die höchste Strafe in der Bundesrepublik wurde gegen den Mode-Händler H&M verhängt. Sie betrug 35 Millionen Euro.
Einige Strafen könnten noch abgemildert werden
Der Finanzberater Finbold, der die DSGVO-Strafen auf Grundlage des „Enforcement Trackers“ der Kanzlei CMS ausgewertet hatte, weist in seinem Bericht darauf hin, dass die hohen Strafen aus dem dritten Quartal Geldbußen aus Streitigkeiten widerspiegeln, die bereits vor Monaten begonnen hätten. Denn die Aufklärung von Datenschutzverstößen ist mitunter langwierig. Dass die Strafen nun drastisch gestiegen sind, deutet also nicht darauf hin, dass es zu mehr Verstößen in den letzten Monaten gekommen ist.
Zudem sind einige Streitigkeiten noch nicht abgeschlossen: Amazon und WhatsApp hätten beispielsweise Rechtsmittel gegen die verhängten Strafen eingelegt. Das könne dazu führen, dass die Sanktionen abgemildert oder gar aufgehoben werden. Die Finanzexperten rechnen mit weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen, da die Aufsichtsbehörden in der EU die DSGVO unterschiedlich auslegen – eine Rechtssicherheit und einheitliche Linie sei damit nicht erkennbar.
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