Mit 2G-Auflagen im Einzelhandel soll die Ausbreitung des Coronavirus eingeschränkt und die Wirtschaft trotzdem weiter am Laufen gehalten werden, doch die Regelung sorgt bei einigen Einzelhändlern für großen Unmut. Woolworth und Ernsting’s Family haben nun gegen die 2G-Regeln geklagt, berichtet die WirtschaftsWoche.
„Bislang ist nicht bekannt, dass der stationäre Einzelhandel eine signifikante Infektionsgefahr darstellt“, erklärte ein Sprecher von Woolworth. Die Kaufhauskette hat am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Woolworth halte die 2G-Regelung für „unangemessen“, dass Supermärkte und Drogerien nicht von der Zugangsbeschränkung betroffen sind, sei „unverhältnismäßig und diskriminierend“.
Timm Homann, Chef von Ernsting’s Family, bezeichnete die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Coronakrise der WiWo zufolge als „Regelungsirrsinn“ und spricht von „undemokratischen“ Entscheidungen. Homann wolle ebenfalls klagen und mindestens erreichen, dass die entstandenen Schäden „fair und mit Anstand“ ausgeglichen werden. Die Anwälte von Ernsting’s Family bereiten demnach seit letzter Woche an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Themenfeldern den Klageweg vor, so ein Sprecher. Dabei gehe es auch um die Kontrollpflicht der 2G-Regelung durch die Mitarbeiter der Bekleidungskette.
Fraglich ist, ob die Klagen Erfolg haben werden. Bisher hatten die Gerichte die verordneten Beschränkungen bis hin zum Lockdown in den meisten Fällen gelten lassen. Zudem hatte erst vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie rechtens seien – inklusive der verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Frühjahr dieses Jahres. In einer ersten Reaktion auf die 2G-Regelungen hatten Einzelhändler gespalten reagiert, zeigten sich aber größtenteils vorbereitet (wir berichteten).
Nach Massenkündigung: Drei Better.com-Manager gehen
Mit der Massenkündigung von 900 Mitarbeitern in einem einzigen Zoom-Call ist Better.com in die Schlagzeilen geraten. Nun ziehen drei Manager des Unternehmens Konsequenzen aus der Geschichte: Wie Business Insider berichtet, seien die Führungskräfte der Marketing-, Kommunikations- und PR-Abteilungen zurückgetreten. Das Unternehmen hat sich bisher nicht dazu geäußert.
Better.com-Chef Vishal Garg gilt als problematische Figur. Er soll unter anderem in der Vergangenheit gedroht haben, „seinen Geschäftspartner bei lebendigem Leib zu verbrennen“. Nachdem seinem dreiminütigen Zoom-Call soll er sich an die verbleibenden Mitarbeiter gewandt und erklärt haben: „Wir hätten das vor drei Monaten tun sollen“.
Wirecard-Gläubiger dürfen auf Schadenersatz hoffen
Anleger von Wirecard könnten eventuell doch Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einreichen. Das Münchner Oberlandesgericht zweifelte in einem vorläufigen Hinweis die Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz an. Das Landgericht habe sich nach Ansicht des OLG viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst, berichtet der Spiegel. Vor allem kritisierte der 8. Zivilsenat des OLG, dass es dem Landgericht offenbar an „eigener Sachkunde“ fehle, um die erhobenen Vorwürfe zu beurteilen.
Das OLG empfahl dem Landgericht nun, ein Musterverfahren zu eröffnen, könnte das Verfahren aber auch an das Landgericht zurückverweisen, um die fehlende Beweisaufnahme nachzuholen. Die erste Instanz habe nach Ansicht des OLG den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Bundestag ignoriert – zum Nachteil der klagenden Anleger.
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ENDLICH tut sich mal was gegen diese politische Willkür, um nur die ungeimpften Menschen zu einem "freiwilligen" Pieks zu "motivieren". (Der Ernstings-Chef sagte ja wortwörtlich "Klagen bis zum letzten Euro" Chapeau, der Mann hat ....Mut !)
Sind wir doch ehrlich, mehr ist es nicht als Gängelung und mit Gesundheit und (be)schützen hat das schon lange nichts mehr zu tun. Ob ich jetzt im Supermarkt mit einer Gesichtswindel einkaufe, oder bei Woolworth ... SO intelligent ist selbst Corona nicht, um den Unterschied zu bemerken.
(Die Menschheit übrigens aber auch nicht, wenn man im Freien MIT Maske an einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt keine Gebrannte Mandeln bekommt, nur weil man nicht 2G ist. Was darf Satire?)
Und nachgewiesenerm aßen haben wir uns auch bis heute nicht primär beim einkaufen angesteckt. Auch wenn man mit allen Mitteln jetzt sogar versucht, Supermärkte auch mit aller Gewalt unter 2G zu bekommen, zur Not, in dem man jetzt krebserkrankte Menschen ins Spiel ziehen will.
Welche Gruppe als Nächstes? Menschen, mit frisch transplantierte n Organen?
Leute, ich will mich damit nicht über erkrankte Menschen lustig machen, aber wie haben wir alle nur die Jahrzehnte nach Einführung des ersten Supermarktes 1938 das Einkaufen überleben können???
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Antwort der Redaktion
Lieber Siegfried,
Drogerien gehören genau wie Supermärkte und Apotheken unter "Geschäfte des täglichen Bedarfs" und sind damit von der 2G-Regelung ausgeschlossen. Geschäfte, die diese dennoch anwenden, haben sich freiwillig dazu entschlossen, die Regelung zu nutzen.
Der Unterschied lässt sich im Übrigen ganz einfach erklären: täglicher Bedarf ist Überlebensnotwe ndig und muss daher für alle Bürger weiterhin frei zugänglich bleiben. Alle Geschäfte, die nicht dazu zählen, und folglich unter die 2G-Regelung wollen, sind nicht notwendig. Ein Besuch dieser kann in Zeiten einer Pandemie vermieden werden, um das Gesamtrisiko zu vermindern.
Niemand sagt also, dass Supermärkte nicht auch eine Gefahr bergen. Aber man kann den Menschen den Zugang zum Supermarkt nicht einfach verbieten.
Beste Grüße
die Redaktion
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