Mit 2G-Auflagen im Einzelhandel soll die Ausbreitung des Coronavirus eingeschränkt und die Wirtschaft trotzdem weiter am Laufen gehalten werden, doch die Regelung sorgt bei einigen Einzelhändlern für großen Unmut. Woolworth und Ernsting’s Family haben nun gegen die 2G-Regeln geklagt, berichtet die WirtschaftsWoche

„Bislang ist nicht bekannt, dass der stationäre Einzelhandel eine signifikante Infektionsgefahr darstellt“, erklärte ein Sprecher von Woolworth. Die Kaufhauskette hat am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Woolworth halte die 2G-Regelung für „unangemessen“, dass Supermärkte und Drogerien nicht von der Zugangsbeschränkung betroffen sind, sei „unverhältnismäßig und diskriminierend“.

Timm Homann, Chef von Ernsting’s Family, bezeichnete die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Coronakrise der WiWo zufolge als „Regelungsirrsinn“ und spricht von „undemokratischen“ Entscheidungen. Homann wolle ebenfalls klagen und mindestens erreichen, dass die entstandenen Schäden „fair und mit Anstand“ ausgeglichen werden. Die Anwälte von Ernsting’s Family bereiten demnach seit letzter Woche an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Themenfeldern den Klageweg vor, so ein Sprecher. Dabei gehe es auch um die Kontrollpflicht der 2G-Regelung durch die Mitarbeiter der Bekleidungskette.

Fraglich ist, ob die Klagen Erfolg haben werden. Bisher hatten die Gerichte die verordneten Beschränkungen bis hin zum Lockdown in den meisten Fällen gelten lassen. Zudem hatte erst vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie rechtens seien – inklusive der verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Frühjahr dieses Jahres. In einer ersten Reaktion auf die 2G-Regelungen hatten Einzelhändler gespalten reagiert, zeigten sich aber größtenteils vorbereitet (wir berichteten).

Nach Massenkündigung: Drei Better.com-Manager gehen

Mit der Massenkündigung von 900 Mitarbeitern in einem einzigen Zoom-Call ist Better.com in die Schlagzeilen geraten. Nun ziehen drei Manager des Unternehmens Konsequenzen aus der Geschichte: Wie Business Insider berichtet, seien die Führungskräfte der Marketing-, Kommunikations- und PR-Abteilungen zurückgetreten. Das Unternehmen hat sich bisher nicht dazu geäußert.

Better.com-Chef Vishal Garg gilt als problematische Figur. Er soll unter anderem in der Vergangenheit gedroht haben, „seinen Geschäftspartner bei lebendigem Leib zu verbrennen“. Nachdem seinem dreiminütigen Zoom-Call soll er sich an die verbleibenden Mitarbeiter gewandt und erklärt haben: „Wir hätten das vor drei Monaten tun sollen“.

Wirecard-Gläubiger dürfen auf Schadenersatz hoffen

Anleger von Wirecard könnten eventuell doch Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einreichen. Das Münchner Oberlandesgericht zweifelte in einem vorläufigen Hinweis die Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz an. Das Landgericht habe sich nach Ansicht des OLG viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst, berichtet der Spiegel. Vor allem kritisierte der 8. Zivilsenat des OLG, dass es dem Landgericht offenbar an „eigener Sachkunde“ fehle, um die erhobenen Vorwürfe zu beurteilen.

Das OLG empfahl dem Landgericht nun, ein Musterverfahren zu eröffnen, könnte das Verfahren aber auch an das Landgericht zurückverweisen, um die fehlende Beweisaufnahme nachzuholen. Die erste Instanz habe nach Ansicht des OLG den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Bundestag ignoriert – zum Nachteil der klagenden Anleger.