Mit dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA) will die Europäische Union ein „Grundgesetz fürs Internet“ in Position bringen. Der DMA soll eine einheitliche kartellrechtliche Grundlage darstellen, um vor allem die großen US-Digitalkonzerne wirksamer zu regulieren, der DSA konzentriert sich dagegen eher auf gesellschaftliche Fragen und stellt die Nutzer in den Mittelpunkt.
Seit mehr als einem Jahr wird an den beiden Gesetzen gearbeitet, nach dem DMA hat sich das EU-Parlament nun auch beim DSA weitgehend geeinigt. Bis die Gesetze in Kraft treten, wird aber trotzdem noch einige Zeit vergehen. Christoph wettet trotzdem, dass beide noch vor der E-Privacy-Verordnung durch sind – eine Wette mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit, wie Patrick betont.
Knackpunkte der EU-Gesetze
Im Podcast klären wir, worin sich DMA und DSA unterscheiden, warum uns einige Inhalte aus Deutschland schon bekannt vorkommen und diskutieren die Knackpunkte, die noch bestehen. Es ist zum Beispiel noch nicht klar, welche Unternehmen am Ende tatsächlich vom DMA betroffen sind, sprich: Ab welcher Umsatzgrenze die Regeln gelten werden., ob sie nur für große US-Unternehmen gelten oder am Ende auch europäische Größen wie Zalando oder Spotify Probleme bekommen könnten. Wir sprechen aber auch über die mögliche Umsetzung der Gesetze. Die Verpflichtung zur Löschung illegaler Inhalte dürfte nicht einfach durchzusetzen sein, das Verbot von Dark Patterns ist einfacher gesagt als getan und über personalisierte Werbung wird nach wie vor gestritten.
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