Die Datenmenge, die von Menschen und Maschinen erzeugt wird, nimmt exponentiell zu, doch die meisten Daten bleiben ungenutzt oder ihr Wert liegt in den Händen weniger großer Unternehmen – diese Erwägung findet sich im kürzlich bekannt gewordenen Entwurf zum EU Data Act. Für datengetriebene Innovation und Transformation ist der Zustand problematisch. Mit dem Vorhaben, dessen Entwurf offiziell am 23. Februar 2022 vorgestellt werden soll, will man daher Regeln zur gemeinsamen Nutzung dieser Daten schaffen, Voraussetzungen für den Zugang durch öffentliche Einrichtung festlegen und Vorgaben für die internationale Datennutzung und Interoperabilität aufstellen.
Zugangsrecht: Unternehmen sollen Daten teilen
Ob Autos, Sprachassistenten oder andere smarte Geräte, durch das Internet of Things werden erhebliche Datenschätze produziert. Ähnlich ist die Lage im Hinblick auf Daten aus der Industrie. Während es in der Debatte oft um personenbezogene Daten geht, haben gerade die nicht-personenbezogenen Daten einen großen Wert für die technische und gesellschaftliche Transformation, lassen sich doch auch auf ihrer Basis Rückschlüsse ziehen und Vorhersagen machen. Dieses Potenzial will die EU-Kommission mit verschiedenen Vorkehrungen freisetzen.
Vernetzte Produkte und damit zusammenhängende Dienste etwa sollen laut dem aktuellen Entwurf Nutzern einen kostenlosen Zugang zu jenen Daten ermöglichen, wenn sie an deren Entstehung mitgewirkt haben, ganz gleich, ob es sich dabei um Unternehmen oder Privatpersonen handelt. Diese Daten sollen die Nutzer auch an Dritte weitergeben können, wobei bei der Weitergabe Maßnahmen getroffen werden können sollen, um Geschäftsgeheimnisse oder die Vertraulichkeit von Daten zu schützen. Auch dürften die Daten nicht genutzt werden, um Konkurrenzprodukte zu entwickeln.
Eine im Entwurf vorgesehene Ausnahme in Sachen Zugangsrecht: Unternehmen, die nach dem sich ebenfalls in der Planung befindlichen Digital Markets Act als Gatekeeper betrachtet werden, also als besonders große und mächtige Unternehmen, unterliegen Einschränkungen. An sie sollen entsprechende Daten nicht von Nutzern weitergegeben werden dürfen. Andersherum sollen sie Nutzer auch nicht auffordern dürfen, Daten zu teilen. Gerade Internetgiganten würden also unter Umständen nicht zu den Profiteuren der potenziellen neuen Regeln gehören. Kleine Unternehmen wiederum sollen von bestimmten Pflichten ausgenommen werden.
Nutzungsrecht für Daten auch für öffentliche Einrichtungen
Neben diesem Zugangsrecht sieht der Entwurf weitere Inhalte vor. Wo heute diverse Daten nicht mehr auf lokalen Speichermedien gesichert sind, sondern in Clouds, soll Unternehmen und Privatpersonen der Wechsel zwischen Anbietern solcher Clouds vereinfacht werden. Auch Gebühren sollen dafür nicht verlangt werden dürfen. Zugleich soll mit offenen Standards und Schnittstellen für Interoperabilität gesorgt werden.
Zudem soll auch für öffentliche Einrichtungen der Zugang zu relevanten Daten ermöglicht werden, etwa um auf eine Notlage zu reagieren oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Terroranschläge, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Naturkatastrophen gehören zu diesen Notlagen – anders als die Strafverfolgung, welche ausgenommen ist. Für Dateninhaber soll es in bestimmten Fällen eine Entschädigung geben können. Auch zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung sollen Daten so von öffentlichen Stellen genutzt bzw. zur Verfügung gestellt werden können.
Kommentar schreiben