Am 16. Februar trifft sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten, um über die aktuellen Regelungen während der noch immer andauernden Corona-Pandemie zu sprechen. Aus der Beschlussvorlage, die t3n vorliegt, geht schon jetzt hervor, dass die Homeoffice-Pflicht gekippt werden soll.
Pflicht soll ab 20. März fallen
Die Homeoffice-Pflicht soll konkret ab dem 20. März nicht mehr gelten. Bis dahin ist es noch so, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Arbeiten von zu Hause aus gestatten müssen, solang keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Über den Nutzen der Pflicht zur Eindämmung der Pandemie wurde viel diskutiert: Zum einen war nie ganz klar, was triftige Gründe sein sollen. Zum anderen konnte auf der anderen Seite kein Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, von zu Hause aus zu arbeiten. Immerhin würde so eine Pflicht einen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich darstellen.
Recht auf Homeoffice weiter im Gespräch
Das bereits unter der GroKo angekündigte Recht auf Homeoffice ist allerdings ohnehin durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wieder aufgekommen worden. Die Idee ist, dass Arbeitnehmer dort, wo es möglich ist, einen Anspruch auf Homeoffice haben.
Unabhängig von gesetzlichen Pflichten und Ansprüchen kann natürlich jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, mobil oder von zu Hause aus zu arbeiten. Wer seinen Arbeitnehmern diese Flexibilität ermöglichen möchte, sollte sich aber zwingend mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen. Die klassische Telearbeit, auch Homeoffice genannt, geht mit einer Handvoll Pflichten einher. Diese betreffen vor allem den Arbeitsschutz, da das heimische Büro wie ein Arbeitsplatz im Unternehmen behandelt werden muss. Beim Mobile Office hingegen fallen die Pflichten viel geringer aus. Der Arbeitnehmer trägt mehr Verantwortung, bekommt dafür aber auch mehr Freiheiten.
Wo genau die Unterschiede liegen, erklärt diese Infografik des Händlerbundes:
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