Gute Nachrichten für jene, die im Rahmen der Corona-Pandemie von Zuhause und nicht aus dem Büro arbeiten müssen bzw. dürfen: Das Kabinett hat am Mittwoch beschlossen, die steuerliche Unterstützung für diese Erwerbstätigen weiterzuführen. Konkret soll die sogenannte Homeoffice-Pauschale auch für das laufende Jahr, also 2022, geltend gemacht werden können.
Vorhaben muss noch von Bundesrat und Bundestag abgenickt werden
Die Homeoffice-Pauschale war erstmals mit der globalen Verbreitung des Coronavirus und den daraus resultierenden Folgen für die deutsche Wirtschaft und Arbeitswelt ins Leben gerufen worden: Ziel der Regierung war und ist es, mit einer solchen Pauschale Menschen in Heimarbeit finanziell zu entlasten.
Nachdem die Homeoffice-Pauschale bereits für die Steuerjahre 2020 und 2021 gegolten hatte, könnte der neueste Vorstoß – sollte er tatsächlich final beschlossen werden – die Unterstützung in ihre dritte Jahresrunde bringen. Während der Beschluss offiziell durch die Bundesregierung beschlossen wurde, muss er nun noch den Bundesrat sowie den Bundestag passieren.
Das beinhaltet die Homeoffice-Pauschale
Profitieren können Steuerpflichtige von der Homeoffice-Pauschale für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet haben: „Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt“, hieß es 2020 im entsprechenden Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.
Die Homeoffice-Pauschale ist dabei auf einen Wert von insgesamt 600 Euro begrenzt. Dies entspricht 120 Arbeitstagen. Als der Bundestag Ende 2020 über die beschlossene Corona-Pauschale für 2020 und 2021 informierte, ging er von Steuermindereinnahmen in Höhe von 900 Millionen Euro aus. Im Bundesfinanzministerium geht man davon aus, dass die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 zu Steuermindereinnahmen von bis zu 980 Millionen Euro führt, wie es im Gesetzentwurf heißt.
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