Bund und Länder haben in ihrem Corona-Gipfel am 16.2. die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen. Es soll auch keine andere Zugangsbeschränkung oder Kontrollen mehr geben. Künftig gilt in Geschäften dann nur die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Die meisten Länder haben hierbei bereits das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben oder planen diese Pflicht.
Die Abschaffung der 2G-Regel erfolgt im ersten Schritt des neuen Drei-Stufen-Plans, mit dem sich Deutschland von den meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verabschieden will. Der Plan sieht vor, dass der Großteil der Maßnahmen nicht länger als bis zum 19. März gilt.
Das ist der Drei-Stufen-Plan
1. Stufe:
Neben dem Ende von 2G im Einzelhandel sollen in der ersten Lockerungsstufe private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl erlaubt werden. Für Ungeimpfte bleiben bis zum 19. März allerdings noch die bisherigen Regeln bestehen.
Wann die erste Stufe in Kraft tritt, wurde nicht festgelegt und wird wohl von den Bundesländern abhängen. Einige Länder hatten bereits auf eigene Faust gehandelt und die 2G-Regelung bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels abgeschafft.
2. Stufe ab 4. März:
Sofern es die Situation in den Krankenhäusern zulässt, soll bundesweit ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie und zu Übernachtungsangeboten für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) ermöglicht werden. Discos und Clubs können auch wieder öffnen, allerdings nur für Genesene oder Geimpfte mit Test oder einer dritten Impfung (2G-Plus).
Auch bei Großveranstaltungen gibt es Erleichterungen. Bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität sollen bei Großveranstaltungen im Freien ausgelastet werden, aber nur bis zur Grenze von maximal 25.000 Personen. In Innenräumen wird die Höchstzahl auf 6.000 Personen oder eine Auslastung von 60 Prozent begrenzt. Für Besucher sollen 2G- oder 2G-Plus-Regelungen gelten.
3. Stufe ab 20. März:
Die letzte Stufe des Plans sieht vor, dass ab dem 20. März alle „tiefgreifenderen” Schutzmaßnahmen entfallen sollen – vorausgesetzt, dass die Krankenhäuser nicht überlastet sind. Das bedeutet, dass fast alle Maßnahmen entfallen können. Im Beschlusspapier des Gipfels wird auch explizit erwähnt, dass damit auch die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber entfällt.
Die Maskenpflicht wird jedoch weiterhin gelten. Gerade in Bus und Bahn sowie in Innenräumen wird diese Maßnahme auch über den 19. März hinaus bestehen. Auch Tests könnten in einigen Bereichen weiterhin verlangt werden. Bürger haben außerdem die Pflicht, einen Nachweis über den Impf-, Test- oder Genesenenstatus mit sich zu führen.
Sollte sich die Infektionslage verschlechtern, können Bund und Länder Maßnahmen wieder einführen. Der nächste Bund-Länder-Gipfel zu den Corona-Maßnahmen ist für den 17. März geplant.
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