Voraussichtlich heute, am 23. Februar 2022, wird die EU-Kommission den Entwurf eines europäischen Lieferkettengesetzes vorstellen. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen aus der Europäischen Union die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sicherstellen, indem sie Verstöße entlang ihrer Lieferkette identifizieren und verhindern oder zumindest abmildern.

Die Bestimmungen sollen laut eines Medienberichtes der FAZ weitaus strenger als die deutschen Regelungen sein. 

13.000 Unternehmen sollen durch EU-Lieferkettengesetz verpflichtet werden

Dem Bericht zufolge will EU-Justizkommissar Didier Reynders Unternehmen großzügig zu Kontrollen von Zulieferern verpflichten, nur die kleinsten sollen dabei ausgenommen werden. Auch eine Haftung für Verstöße entlang der Lieferkette seien vorgesehen. Gelten sollen die geplanten Regelungen für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen sieht eine Schwelle von 3.000 Mitarbeitern vor, die ab 2024 auf 1.000 Mitarbeiter sinkt. Sind Unternehmen in einem „Risikosektor“ wie beispielsweise der Textil- oder Lebensmittelbranche tätig, könnten die Regelungen bereits für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten. Schätzungsweise seien etwa 13.000 EU-Unternehmen sowie 4.000 Unternehmen von außerhalb der EU betroffen. 

Entwurf offenbar deutlich strenger als deutsche Regelungen

Auch abseits der angesprochenen Adressaten scheint die geplante Richtlinie weitergehender zu sein: So bezögen sich die deutschen Regeln ausschließlich auf direkte Zulieferer, und auch eine Haftung für Verstöße der Zulieferer sei in der nationalen Regelung nicht vorgesehen. Weiter finde sich im EU-Entwurf beispielsweise eine Regelung, nach der die Aufsicht über Lieferketten mit den möglichen Bonuszahlungen von Managern verknüpft sei. Dem Portal Euractiv zufolge sehe der Entwurf neben zivilrechtlichen Haftungsregelungen auch Vorschriften zur staatlichen und privaten Durchsetzung vor. Der Anwendungsbereich der Haftung sei allerdings begrenzt, da EU-Unternehmen bereits dann vor Haftungsansprüchen sicher seien, wenn sie sich von ihren Geschäftspartnern zusichern lassen, sich an den Verhaltenskodex des Unternehmens zu halten.

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