Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Ab Juli sollen Beschäftigte dann mindestens 10,45 Euro verdienen und ab dem 1. Oktober 2022 dann schließlich 12 Euro. Die aktuelle Erhöhung des Mindestlohnes ist eine politische Entscheidung mit einigen Nebenwirkungen. Der Bundestag muss dieser Änderung noch zustimmen.
Grenze für Minijobs steigt
Bisher galt eine Grenze für geringfügige Beschäftigung von 450 Euro. Menschen, deren Verdienst diese Grenze nicht überschreitet, sind nicht sozialversichert, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und zahlen auch nicht in die Rentenkasse ein. Die letzte Erhöhung des Mindestlohns hat dazu geführt, dass diese Beschäftigten in der Regel nicht mehr verdienten, sondern weniger arbeiteten, um unter den 450 Euro zu bleiben. Diese Grenze soll nun auf 520 Euro angehoben werden.
Kritiker meinen, dass dieses Anheben ein Fehlanreiz für geringfügige Beschäftigung sei. So bezeichnete der Vorsitzende der Gastronomie-Gewerkschaft NGG die neue Grenze als „eine Teilzeitfalle, vor allem für Frauen“, zitiert die Tagesschau.
Digitale Zeiterfassung abgelehnt
Mit dem neuen Mindestlohn sollten Unternehmen eigentlich auch zu einer digitalen Zeiterfassung verpflichtet werden. Diese Pflicht sollte Zeitarbeitsbetrug verhindern. Dieser Vorstoß wurde allerdings durch die FDP verhindert. Eine digitale Zeiterfassung würde eine „erhebliche Belastung“ für Arbeitgeber darstellen, wird ein Sprecher der Partei von der Süddeutschen Zeitung zitiert. Vor allem auf dem Bau oder bei Reinigungskräften sei die Erfassung kaum umzusetzen, da diese oft an verschiedenen Orten tätig seien. „Das geht nicht mit einer App auf dem Privathandy, dazu wäre ein Diensthandy nötig“, argumentiert der Sprecher weiter. Entsprechend sei der Vorschlag in der Praxis nicht umsetzbar.
In besonders betrugsanfälligen Branchen, wie etwa der Gastronomie und Speditionen, gibt es schon jetzt eine Dokumentationspflicht. Diese handschriftlich geführten Listen erfüllen allerdings ohne Unterschriften der Beteiligten die gesetzlichen Voraussetzungen und bergen daher ein gewisses Risiko.
Kommt jetzt das Mindestlohn-Gerangel?
Normalerweise entscheidet ein paritätisch besetzter Ausschuss über die Höhe des Mindestlohns. Die aktuell geplante Erhöhung wurde allerdings durch den Gesetzgeber beschlossen. Ein großer Kritikpunkt kommt daher mit Blick auf kommende Wahlen auf: Kommt jetzt das große sich gegenseitige Überbieten der Parteien im Wahlkampf? „Die Politik kommt eigentlich aus der Nummer nie mehr raus“, gibt Ökonom Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, laut Tagesschau zu bedenken. Wird jetzt also die Untergrenze erhöht, wenn es dem politischen Klima gerade hilft?
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