Obwohl die Fallzahlen stetig steigen, werden am 19. März 2022 viele Corona-Maßnahmen aufgehoben. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis zu diesem Datum befristet. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Arbeitsschutzverordnung vorgelegt, der ab dem 20. März zum Tragen kommen soll. Demnach sind Basisschutzmaßnahmen auch künftig geplant.

Weiterhin müssen Betriebe ein Hygienekonzept erstellen, welches die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt und deren Umsetzung erklärt. Dieses Hygienekonzept muss den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. 

Kostenlose Tests und Masken bleiben

Der Arbeitgeber hat weiter für alle Arbeitnehmer, die nicht vollständig im Homeoffice arbeiten, zweimal die Woche kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen. Die Tests stellen allerdings nur ein Angebot dar, welches durch den Arbeitnehmer nicht angenommen werden muss. 

Bei der Organisation der Räumlichkeiten soll weiterhin auf Abstände geachtet werden. Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen Masken getragen werden. Die erforderlichen Masken müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Zudem sollen Arbeitnehmer weiterhin die Möglichkeit haben, einen Impftermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen. 

Mehr zum Thema:

Homeoffice-Pflicht entfällt

Die Pflicht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, soll zum 20. März entfallen, wir berichteten. Arbeitgeber dürfen natürlich weiterhin den Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, sie sind allerdings nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet.

Die neue Verordnung soll bis zum 25. Mai 2022 gelten. Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, ist nicht auszuschließen, dass es noch zu Änderungen kommt. 

UPDATE: Mittlerweile wurde die Verordnung mit einigen kleinen Abweichungen beschlossen, welche wir hier noch einmal zusammengefasst haben.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Arbeitgeber. Mit den neuen Arbeitsrecht-Paketen stehen Arbeitgebern nicht nur umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch die Rechtsberatung. Weitere Informationen zu den Arbeitsrechtpaketen finden Sie hier.