Online-Händler, die einen eigenen Shop betreiben, müssen ab 28. Mai darüber informieren, ob sie die Authentizität von Kundenbewertungen prüfen und wenn ja, wie diese Prüfung erfolgt. Diese neue Regelung ist Teil der europäischen Omnibus-Richtlinie, die das Verbraucherrecht modernisieren und für mehr Schutz im Online-Handel sorgen soll.
Über die Omnibus-Richtlinie haben wir bei OHN in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet. Die Neuregelung zur Authentizitätsprüfung von Rezensionen hat dabei besonders viele Leserinnen und Lesern beschäftigt und uns haben viele Fragen erreicht: Was muss geprüft werden? Was, wenn ich auf einem Marktplatz verkaufe oder wenn Bewertungen auf Suchmaschinen gezeigt werden? Wo müssen die nötigen Informationen angezeigt werden? Hier geben wir Antworten.
Betroffen sind nur Händler mit eigenem Shop und Plattformbetreiber
Zuerst einmal ist wichtig, dass nur solche Händler betroffen sind, die selbst Verbraucherbewertungen in ihrem Shop zugänglich machen. Erhält ein Händler Bewertungen auf einem Marktplatz wie Amazon oder Etsy oder auf einer Suchmaschine wie Google, muss er diese Rezensionen nicht selbst überprüfen. Auf solchen Plattformen sind die jeweiligen Plattformbetreiber in der Pflicht, die Echtheit der Bewertungen zu prüfen und darüber zu informieren. Dennoch macht es für Händler auf Plattformen Sinn, sich mit den Betreibern in Kontakt zu setzen und nachzufragen, ob es künftig auch Mitwirkungspflichten für die Händler geben könnte.
Diese Pflichten gelten, wenn man Bewertungen zugänglich macht
Wer also im eigenen Online-Shop Rezensionen zugänglich macht, muss die Kundschaft ab 28. Mai darüber informieren, ob die veröffentlichten Bewertungen auf ihre Echtheit geprüft werden. Hier geht es um die Authentizität, also darum, ob die Rezensionen von echten Verbrauchern stammen, die tatsächlich eine Ware oder Dienstleistung gekauft haben.
Prüft ein Händler die Authentizität, dann muss er auch darüber informieren, wie die Prüfung erfolgt. Das kann zum Beispiel heißen, dass man darauf verweist, dass nur Kunden einen Link erhalten, über den Bewertungen abgegeben werden können oder etwa, dass jede Bewertung vor der Veröffentlichung individuell moderiert und geprüft wird und erst anschließend freigeschaltet wird.
Erfolgt keine Echtheitsprüfung, muss der Händler auch hierüber informieren. Dann darf er natürlich auch nicht damit werben, dass alle Rezensionen nur von echten Kunden stammen.
Hier muss der Hinweis zu finden sein
Die Information über eine erfolgte oder nicht erfolgte Prüfung sowie die zugehörigen Prozesse sollte transparent, gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe der Bewertungsfunktion zu finden sein. Was das konkret bedeutet, kann pauschal nicht gesagt werden, da es hier auch auf die einzelnen Shopdesigns ankommt und Lösungen im Einzelfall variieren können. Es ist aber auch eine Möglichkeit, bei jeder einzelnen Rezension einen Hinweis zur Echtheitsprüfung einzufügen.
Fake-Bewertungen werden sanktioniert
Leider nutzen immer noch einige E-Commerce-Unternehmen gefälschte Bewertungen in ihren Shops. Hier werden ab 28. Mai ebenfalls einige Neuregelungen gültig. Wer gefälschte Rezensionen dann noch nutzt, beauftragt oder in seinem Shop anzeigt, kann nämlich finanziell sanktioniert werden. Eine sanktionsfähige falsche Darstellung von Bewertungen wird auch dann auch vorliegen, wenn ein Händler ausschließlich positive Bewertungen veröffentlicht, während er negative Bewertungen aussortiert.
Kommentar schreiben
Antworten
wie sieht es mit bereits abgegebenen Bewertungen aus, die nur über unsere Website erfolgt sind und nicht über einen externen Anbieter - müssen diese auch gekennzeichnet werden/bzw muss hier auch ein Hinweis erfolgen, dass diese Bewertungen geprüft und/oder nicht geprüft wurden?
__________________________
Hallo Zoe,
Die neue Regelung gilt auch für Bewertungen, die vor dem 28. Mai 2022 abgegeben wurden. Auch Alt-Rezensionen müssen entsprechend als geprüft oder ungeprüft gekennzeichnet werden.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
_________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Andreas,
das sind spannende Fragen, die wir für weitere Beiträge zum Thema gerne vermerken. Bei Fragen zur individuellen Umsetzung kannst Du Dich auch gerne an die Rechtsberatung des Händlerbunds wenden.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
"Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet. Hinweis: Wir prüfen die Bewertungen nicht auf Authentizität!"
Wäre das ein ausreichender Hinweistext?
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Lieber Andreas,
entscheidend ist, dass Verbraucherinne n und Verbraucher, die sich die abgegebenen Bewertungen durchlesen, in unmittelbarer Nähe den Hinweis finden können, ob und wie eine Prüfung stattgefunden hat. Bei der Eingabe der Bewertung hat der Hinweis nicht so eine große Relevanz, sondern vor allem dort, wo Bewertungen gelesen werden.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben