Die Bundesregierung hat Ende Mai einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Weg dafür frei macht, dass Gesetze ab 2023 nur noch online amtlich verkündet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet damit, dass durch diese Maßnahme zur Digitalisierung der Verwaltung jährlich ein Papierberg von bis zu 2,5 Kilometern Höhe eingespart werden kann.
Ohne Verkündung kein Gesetz
Die amtliche Verkündung ist der letzte Schritt des offiziellen Gesetzgebungsprozesses. Nachdem Gesetze in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, müssen sie bisher im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet werden, um in Kraft zu treten.
Die gedruckte Version kann im kostenpflichtigen Abo bezogen werden und in Bibliotheken eingesehen werden. Diese Art der Veröffentlichung ist deutlich aus der Zeit gefallen. Und während es in zahlreichen anderen europäischen Staaten und auch einigen Bundesländern schon der Standard ist, dass Gesetze auch online amtlich verkündet werden, gibt es auf bundesdeutscher Ebene bisher keine amtliche digitale Fassung des Bundesgesetzblattes.
Neue Online-Plattform soll ab 2023 starten
Zwar kann man derzeit Gesetze im digitalen Bundesgesetzblatt zwar einsehen, doch es gibt zahlreiche Einschränkungen. So ist etwa das Durchsuchen, das Drucken oder das Kopieren von Gesetzen teilweise kostenpflichtig.
Ab Januar 2023 soll es nun eine vom Bundesamt für Justiz betriebene Online-Verkündungsplattform geben. Nur dort sollen dann Gesetze amtlich und in barrierefreier Form verkündet werden. Alle Funktionen, wie das Drucken oder Kopieren, sollen kostenfrei möglich sein. Das gedruckte Bundesgesetzblatt wird dann nicht mehr erscheinen. Das Gesetz zur digitalen Gesetzverkündung muss im nächsten Schritt noch von Bundestag und Bundesrat angenommen werden.
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