Derzeit sind Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano vor allem wegen enormen Kursverlusten in den Nachrichten. Doch schon in den nächsten Wochen könnte neue EU-Verordnungen fertig werden, die für neue Diskussionen sorgen werden. Denn die EU-Institutionen arbeiten an der Finalisierung einer Regulierung des Krypto-Sektors, die den Markt innerhalb der EU harmonisieren soll.
Den Entwurf für die sogenannte MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) hatte die EU-Kommission bereits im September 2020 vorgelegt. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten befinden sich aktuell in den informellen Trilog-Verhandlungen und versuchen einen Kompromiss zu finden, an dessen Ende die neue Verordnung steht. Doch dafür müssen noch einige Streitthemen geklärt werden.
Und dann gibt es noch Debatten über die Erneuerung der sogenannten „Transfer of Funds Regulation“ (TFR). Diese Verordnung soll Regelungen rund um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Kryptowährungen einführen.
Das Ziel der MiCA-Verordnung: Einheitlichkeit innerhalb der EU
Mit der MiCA-Verordnung will die EU für einheitliche Regeln für den Vertrieb, Ausgabe und den Handel mit Kryptowerten innerhalb der Europäischen Union schaffen. Kryptowerte können dabei Kryptowährungen wie Bitcoin oder andere digitale Repräsentation eines Wertes sein.
Die Verordnung schafft zum einen eine einheitliche Kategorisierung der unterschiedlichen Kryptowerte vor. Gleichzeitig regelt sie, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde künftig die Aufsicht über Kryptowert-Dienstleister erhält. Außerdem soll der Verbraucherschutz im Bereich der Kryptowerte erhöht werden, indem die Informationspflichten für Verkäufer erhöht werden. Aber es geht auch den Umweltschutz.
Handelsverbot für Bitcoin?
Eine der größten Kontroversen im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die MiCA-Verordnung entfaltete sich im März 2022. Da nämlich hatte eine Gruppe von grünen und linken EU-Abgeordneten ein Verbot von Kryptowährungen gefordert, die auf einem Proof-of-Work-Mechanismus basieren. Auf diesem Mechanismus, der – vereinfach gesagt – bedeutet, dass die Miner einer Währung einen gewissen Aufwand und Rechenleistung vom PC nutzen müssen, um einen neuen Block in der Blockchain zu erstellen, basiert auch die bekannteste Kryptowährung Bitcoin.
Das Mining der Währungen, die auf dem Proof-of-Work-Mechanismus basieren, gilt als enorm stromintensiv und dadurch als klimaschädlich. Deshalb wollten die EU-Abgeordnete ein Handelsverbot für die betroffenen Währungen. Allerdings wurde dieser Vorschlag in einer Abstimmung im März abgelehnt. Trotzdem starteten die Unterstützer des Verbots unter den EU-Abgeordneten jüngst einen Vorstoß und versuchten, das Verbot auf informellem Wege in den Trilog-Kompromiss zwischen den EU-Institutionen einzuschleusen. Derzeit ist noch unklar, ob das Vorhaben Erfolg haben wird.
Zählt die Verordnung auch für NFTs?
Weitere offene Fragen drehen sich darum, dass immer noch unklar ist, ob auch NFTs unter die Regularien der MiCA-Verordnung fallen sollen. Außerdem fordern einige Parlamentarier, dass Krypto-Dienstleister offenlegen sollen, welche Auswirkungen die Produktionsmechanismen von Kryptowährungen auf die Umwelt haben.
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Geldwäscheverordnung: Gefahr für Anonymität?
Nicht nur die Forderungen nach einem Handelsverbot für Währungen wie Bitcoin sorgten für Aufruhr im Krypto-Sektor. In der TFR – einer Verordnung, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll – sollen auch Verbrechen in Zusammenhang mit Kryptowährungen erfasst werden. Auch über diesen Gesetzentwurf verhandeln derzeit die EU-Abgeordneten und Vertreter der Mitgliedstaaten. Größter Streitpunkt ist, ob Transfers von Kryptowerten über sogenannte „unhosted wallets“ möglich sein sollen. Das sind Kryptowallets, die nicht bei geprüften Dienstleistern wie Coinbase oder Binance liegen, sondern von ihren Besitzern selbstständig verwaltet werden. Die Nutzer von Unhosted Wallets agieren also ohne zwischengeschalteten Dienstleister, handeln unabhängig und bleiben daher anonym.
Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, dass solche Wallets verifiziert werden müssen und demnach einen Teil ihrer Anonymität verlieren. Dem widersprechen allerdings die EU-Mitgliedstaaten und natürlich kritisiert auch die Krypto-Community einer solchen Regulierung. Noch ist diese Frage offen und ein Kompromiss noch nicht erfolgt.
Soll jede Transaktion gemeldet werden?
Außerdem muss noch geklärt werden, ob innerhalb der TFR eine Meldepflicht für Krypto-Transaktionen eingeführt wird. Der Vorschlag der EU-Kommission war, dass Krypto-Dienstleister alle Transaktionen oberhalb von 1.000 Euro an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden soll. Im Raum steht mittlerweile aber sogar, dass jede Transaktion gemeldet werden muss.
Die EU-Verhandlungen für die MiCA-Verordnung könnten noch im Juni finalisiert werden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 30. Juni geplant. Auch die TFR befindet sich derzeit im Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten und ein Kompromiss könnte in den nächsten Wochen gefunden werden.
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