Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben wird teuer für den Wolfsburger Autobauer VW: Dem Unternehmen wurde ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro auferlegt, weil es bei Testfahrten vor einigen Jahren nicht darauf hingewiesen hatten, dass dabei Kameras zum Einsatz kommen, die Aufnahmen der Umgebung anfertigten. Darüber hat das Büro der Landesbeauftragten in Niedersachsen, Barbara Thiel, informiert, wie Spiegel Online berichtet.
Kameras zur Unfallvorbeugung bringen Probleme
Die entsprechenden Fahrten in Österreich, für die ein Dienstleister beauftragt und in Anspruch genommen wurde, fanden bereits im Jahr 2019 statt und hatten zum Ziel, Assistenzsysteme für neuere Fahrzeugmodelle zu erproben. In diesem Rahmen kamen auch Kameras zum Einsatz, mit denen der Wagen bestückt war und die ihre Umgebung aufzeichneten.
Mithilfe der Aufnahmen sollten Funktionen getestet und trainiert werden, mit denen Verkehrsunfälle in Zukunft vermieden werden könnten. Das Fahrzeug mit den Kameras hätte allerdings beim Einsatz ausreichend gekennzeichnet werden müssen, was nicht der Fall gewesen sein soll.
VW nimmt Bußgeldbescheid an
Ein weiterer Kritikpunkt zulasten des Autobauers sei, dass es keinen detaillierten Vertrag mit dem Dienstleister gegeben habe und überdies eine „Datenschutz-Folgenabschätzung“ fehlte, mit der auch eine Risikoabwägung einher hätte gehen sollen. „Schließlich seien Dokumentationspflichten nicht vollständig zu der Frage erfüllt worden, welche ,technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen‘ bei der Verarbeitung der Daten um den Wagen herum getroffen wurden“, heißt es weiter.
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Die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel, stufte die Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung allerdings „mit niedrigem Schweregrad“ ein. VW selbst habe die zulasten gelegten Verstöße zudem umgehend abgestellt und verlauten lassen, den Bußgeldbescheid anzunehmen. Der Konzern werde die Zahlung der Geldbuße vornehmen, um das Ordnungswidrigkeitsverfahren einstellen zu können.
Auch Tesla mit Schwierigkeiten beim Datenschutz
Ähnlich geartete Schwierigkeiten rund um Kamerasysteme beim Fahrzeugen hatte jüngst auch der E-Autobauer Tesla: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte am Berliner Landgericht Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Er wirft ihm vor, Kundinnen und Kunden, die den sogenannten Wächter-Modus nutzen, nicht zureichend über die potenziellen Datenschutzrisiken zu informieren, die sogar Bußgeldern für die Nutzerinnen und Nutzer zur Folge haben können.
Der Wächter-Modus ist eine Funktion, die für abgestellte bzw. geparkte Autos vorgesehen ist und soll vor Diebstählen schützen: Am Auto integrierte Kameras nehmen dabei permanent und anlasslos die Umgebung auf – und somit etwa auch unbescholtene Passanten, die darüber nicht zureichend aufgeklärt werden, dass in der Öffentlichkeit Aufnahmen von ihnen erstellt und entsprechend Daten erhoben und verarbeitet werden. Auch die Möglichkeit einer Einwilligung oder eben Ablehnung der Aufnahmen fehlt in diesem Rahmen.
„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, hatte sich Marion Jungbluth vom vzbv geäußert.
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