Die Bundesregierung will den Online-Handel mit lebenden Tieren stärker regulieren, das zeigt die Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-CSU-Fraktion (20/2904), die sich um Wilderei und internationalen Wildtierhandel dreht. Schon im Koalitionsvertrag sind konkrete Maßnahmen vorgesehen, wie etwa eine verpflichtende Identitätsprüfung beim Online-Handel mit Heimtieren. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf Verhandlungsergebnisse beim europäischen Digital Services Act (DSA). Laut den Vorbemerkungen der Fragesteller, die auf verschiedene Studien verweisen, sei Deutschland einer der wichtigsten Staaten für den Transit von Wildtieren, zudem sei Deutschland auch einer der Hauptabsatzmärkte für gehandelte Wildtierarten. Neben Tierbörsen spiele der Handel mit exotischen Tieren im Internet eine besondere Rolle.
Online-Handel mit Tieren: Strenge Sorgfaltspflichten für Betreiber von Plattformen
Dem Online-Handel sind in der Anfrage mehrere Fragen gewidmet und betreffen insbesondere auch ein Verbot des postalischen Versands von Tieren und die Bedeutung von Online-Plattformen in dieser Thematik. Die Bundesregierung lässt wissen, dass sie sich intensiv an den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, dem Digital Services Act beteiligt hat. Was nach Tech klingt, wird künftig voraussichtlich als EU-weiter regulatorischer Rahmen auch den Online-Tierhandel betreffen. Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tieren strenge Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen gefordert. Auch die Vollzugsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten sollen gestärkt werden.
Plattformen müssen nach den aktuellen Verhandlungsergebnissen zum DSA Anordnungen von Behörden sowie Auskunftsersuchen unverzüglich umsetzen. Wenn der Betreiber einer Plattform beispielsweise ein illegales Angebot für ein „wild entnommenes Exemplar einer geschützten Art“ löscht, soll dies unverzüglich in einer von der EU-Kommission verwalteten Datenbank gebündelt werden. Besonders große Plattformen sollen zudem regelmäßig eine Prüfung ihrer systemischen Risiken vornehmen müssen. Der illegale Handel mit Tieren sei ausdrücklich Teil dieses Risikoassessments.
Bundesamt für Naturschutz plane Taskforce für Online-Handel
Wie schon im Koalitionsvertrag vorgesehen, will die Bundesregierung für den Online-Handel mit Heimtieren zudem eine verpflichtende Identitätsprüfung einführen. In den Verhandlungen zum DSA habe sie sich daher dafür eingesetzt, dass Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet werden, eine Registrierung und Identifizierung aller Anbieter lebender Tiere vorzunehmen – vorgesehen sei eine Pflicht nun für B2C-Plattformen. Noch steht die finale Verabschiedung des DSA aber aus. Ob neben den Regelungen im DSA noch weitere Maßnahmen zur Identifizierung sämtlicher Anbieter lebender Tiere getroffen werden können, wolle man prüfen.
Im Koalitionsvertrag hatte man sich zudem bereits zum Ziel gesetzt, den Kampf gegen Wilderei zu intensivieren und den illegalen Online-Handel mit Wildtieren zu unterbinden. Das Bundesamt für Naturschutz plant laut der Antwort der Bundesregierung insofern eine Taskforce zur Kontrolle des Online Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere, weil sich der (illegale) Handel mit geschützten Arten immer mehr auf Online-Handelsplattformen und soziale Netzwerke verlagere. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag, dass die Bundesregierung beabsichtige, sich für ein Importverbot von Wildfängen einzusetzen.
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