Die Bundesregierung will ein Gesetz gegen digitale Gewalt erlassen, um gegen Online-Hass vorzugehen. Das steht in einem Entwurf vom 18. August für die neue Digitalstrategie der Bundesregierung.
So plant die Bundesregierung laut dem Entwurf, der OnlinehändlerNews vorliegt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für „elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung“ ebenso zu prüfen wie „richterlich angeordnete Accountsperren“. Außerdem sollen Beratungsangebote für die Opfer und Betroffenen von digitaler Gewalt gefördert werden.
Gesetz soll bis 2025 kommen
Noch gibt es keine weiteren Informationen zu dem Gesetz gegen digitale Gewalt. In der Digitalstrategie, die am 31. August offiziell beschlossen werden soll, kündigt die Bundesregierung jedoch an, sich bis 2025 daran messen lassen zu wollen, ob das Gesetz und die Beratungsangebote Betroffenen wirksame Unterstützung dabei bietet, sich gegen digitale Gewalt zu wehren.
Das geplante Gesetz ist innerhalb der Digitalstrategie Teil der Pläne zur Förderung der „Digitalen Zivilgesellschaft“. Diese spiele eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Gesellschaft im digitalen Raum. Die Bundesregierung will der digitalen Gewalt, Hassrede und Desinformation entgegentreten, um die digitale Gesellschaft demokratisch und inklusiv gestalten zu können.
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Digitale Gewalt umfasst viele Bereiche
Spannend wird sein, wie die Bundesregierung digitale Gewalt definieren wird. Der Begriff umfasst zahlreiche Angriffsformen, die auf Verunglimpfung, Rufschädigung, soziale Isolation, Nötigung, Erpressung oder Bedrohung abzielen, wie es etwa beim Hilfetelefon des Bundesfamilienministeriums heißt.
Darunter können Cybermobbing, Beschimpfungen, Cyberstalking, Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung, Diffamierungen, Hassrede oder auch Identitätsmissbrauch fallen.
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