Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat am 30. August 2022 den Jahresbericht 2021/22 der Behörde vorgestellt. Dabei kam er neben Themen wie den Kraftstoffpreisen insbesondere auf die Digitalwirtschaft zu sprechen, die für das Bundeskartellamt nach wie vor ein zentraler Arbeitsbereich sei. In enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt arbeite man mit Nachdruck an Lösungen, um den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu schützen.
„Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ für vier Digitalkonzerne festgestellt
Die Behörde habe bereits von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht und eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nach § 19a Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Unternehmen Alphabet/Google, Amazon und Meta/Facebook festgestellt. Während das Verfahren bei Apple noch laufe, habe Amazon gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. „Wir stimmen der Auslegung dieser komplexen neuen Gesetzgebung durch das Bundeskartellamt nicht zu und haben Beschwerde eingelegt. Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline“, teilte ein Amazon Sprecher der Redaktion mit.
Über die Verfahren hinaus gehe das Bundeskartellamt zudem gegenüber allen vier Digitalkonzernen der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen untersagt werden müssten, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen oder die Machtposition der Unternehmen absicherten.
Andreas Mundt: Schnelle Rechtsdurchsetzung wichtig für digitale Wirtschaft
Während der Pressekonferenz betonte Mundt auch mit Blick auf die neue Regelung im GWB, wie wichtig schnelle Rechtsdurchsetzung im Bereich der digitalen Ökonomie sei. Die Vorschrift soll den Wettbewerbshütern eine effektivere Kontrolle insbesondere von großen Digitalunternehmen erlauben und stellt dafür ein abgestecktes Instrumentarium an Maßnahmen zur Verfügung – dessen Anwendbarkeit setzt aber eben voraus, dass eine entsprechende Bedeutung des Unternehmens festgestellt werden konnte.
Wie es weiter heißt, nehme die Verfolgung von Kartellen Fahrt auf: 2021 hat das Bundeskartellamt etwa 105 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt elf Unternehmen bzw. Verbände sowie acht natürliche Personen verhängt. Dabei ging es unter anderem um vertikale Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik. 2022 seien bisher etwa 20 Millionen Euro Bußgeld verhängt worden. Dabei hätten es die Umstände jedoch nicht immer leicht gemacht.
„Die besonderen Umstände während der Pandemie haben eine effektive Kartellverfolgung in den vergangenen Jahren erschwert. Aber das liegt jetzt hinter uns. Wir haben eine Reihe von neuen Verfahren eröffnet und auch wieder zahlreiche Durchsuchungen durchgeführt. Mehrere dieser neuen Verfahren wurden durch Hinweise ausgelöst, die wir über unser anonymes Hinweisgebersystem erhalten haben“, erklärt Andreas Mundt. 2022 hat das Bundeskartellamt bereits 13 Durchsuchungen durchgeführt, fünf davon für Verfahren anderer Behörden aus dem Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden.
Bundeskartellamt soll mehr Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz erhalten
Für die Zukunft ist geplant, die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamtes zu erweitern – so lautet zumindest eine Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. So sollen mit der 11. Novelle des GWB die sogenannten Sektoruntersuchungen schlagkräftiger ausgestaltet, die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung gesenkt und ein missbrauchunabhängiges Entflechtungsinstrument eingeführt werden. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die Kompetenzen der Behörde im Bereich des Verbraucherschutzes ausgebaut werden. Man begrüße die Pläne zur Stärkung des Bundeskartellamtes und bringe sich konstruktiv in die Entwicklung der konkreten Gesetzesvorschläge ein, kommentiert Andreas Mundt.
Kommentar schreiben