Viele Millionen Menschen sind nach Angaben der EU-Kommission weltweit Opfer von Zwangsarbeit, hauptsächlich in der Privatwirtschaft, aber in einigen Fällen auch staatlich angeordnet. Ein unhaltbarer Zustand. Die EU-Kommission möchte daher alle Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU verbieten. Dazu hat sie jetzt den Vorschlag einer Verordnung vorgelegt. Aufsichtsbehörden sollen entsprechende Produkte aus dem Verkehr ziehen, Im- und Exporte sollen gestoppt werden. Auch auf Unternehmen sollen Aufgaben zukommen.
Schätzungsweise 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen
Zwangsarbeit ist weiterhin ein bedeutendes globales Problem, ihre Bekämpfung gehört zu den Prioritäten der EU-Agenda für Wirtschaft und Menschenrechte. Den Schätzungen der internationalen Arbeiterorganisation zufolge sind davon weltweit 27,6 Millionen Menschen betroffen. Sie findet sich in vielen Branchen, häufig gemeldet wird sie jedoch unter anderem aus der Textil- und der Landwirtschaft.
Der Vorschlag soll nun alle Produkte abdecken, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Unabhängig davon, ob sie für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt seien oder aus Drittstaaten außerhalb der EU eingeführt werden. Auch werden keine bestimmten Branchen oder Wirtschaftszweige ins Visier genommen.
„Mit diesem Vorschlag tragen wir maßgeblich zur Bekämpfung der modernen Sklaverei bei, von der weltweit Millionen von Menschen betroffen sind. Unser Ziel ist es, alle in Zwangsarbeit hergestellten Produkte vom EU-Markt zu nehmen, unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden“, sagte Valdis Dombrovskis, der für den Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission. Die zuständigen Behörden und der Zoll werden Hand in Hand am Aufbau eines soliden Systems arbeiten, hieß es weiter. Für KMU solle es einen maßgeschneiderten Ansatz geben, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Maßnahmen: Bereits ein Verdacht kann ausreichen
Die Durchsetzung soll besonders Aufgabe der nationalen Behörden sein, auf einem risikobasierten Ansatz fußen und zweiphasig ablaufen. In der ersten Phase sollen die Behörden das Risiko von Zwangsarbeit auf Basis verschiedener Informationsquellen bewerten, dazu sollen etwa Stellungnahmen aus der Zivilbevölkerung, eine Datenbank zum Zwangsarbeitsrisiko in besonders betroffenen Bereichen sowie von Unternehmen durchgeführte Sorgfaltsprüfungen gehören. Bei begründetem Verdacht soll es zu weiteren Untersuchungen hinsichtlich bestimmter Produkte kommen, wobei auch Informationen von Unternehmen angefordert und Kontrollen außerhalb der EU durchgeführt werden können sollen.
Kommen die Behörden dabei nicht an alle notwendigen Informationen, können sie ihre Entscheidung über Verkaufsverbote und andere Maßnahmen auch auf Basis der vorhandenen Informationen treffen. Unternehmen und andere Staaten können sich insofern nicht mit der Verweigerung der Kooperation vor Konsequenzen schützen. Ist Ware schon im Verkehr, können Rückruf, Zerstörung oder das Spenden der Produkte angeordnet werden.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen würden von der Verordnung nicht ausgenommen werden, allerdings besonders berücksichtigt. Die Behörden würden demnach die Größe und Ressourcen des jeweiligen Wirtschaftsakteurs sowie das Risiko von Zwangsarbeit berücksichtigen, bevor eine formelle Prüfung eingeleitet wird. KMU sollen dabei auch von Unterstützungsinstrumenten profitieren. Zudem will die EU-Kommission Leitlinien veröffentlichen, die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten unterstützen sollen.
Bis entsprechende Vorschriften gelten, wird es jedoch noch etwas dauern. Zunächst handelt es sich erst um einen Vorschlag, der vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU erörtert und gebilligt werden müsse. Der Geltungsbeginn liege 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
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auf den webseiten der firmen sind immer schöne saubere künstliche bilder.
glaube auch nicht, das eine der betroffenen personen es schafft einen zettel zur bestellung mit beizulegen.
vor allem würde so ein zettel dann das unternehmen in bedrängnis führen, ohne das es möglichkeiten zur prüfung der echtheit hätte.
dazu kommt, das viele länder die zwangsarbeit usw unterstützen und selbst daran gut verdienen.
also kommt von dort auch keine hilfe.
wenn ich aber möchte, das meine konkurenz ausgeschaltet wird, melde ich den erstmal, mache ein paar nette fotos dazu und bin ihn dann ganz schnell los.
es ist eine schön gemeinte sache, aber so gut wie nicht umsetzbar.
vielleicht sollte sich die EU erstmal darum kümmern, das dinge aus de EU verboten werden, die nachweislich schädlich sind und immer als gesund usw verkauft und produziert werden dürfen.
- viele pestiziede und kupferbehandlun gen von landwirtschaftl ichen erzeugnissen.
- lebensmittel mit nanopartikel, die es schaffen durch die darmwand usw in den körper zu gelangen.
- fett und zuckerzusätze, wo die nicht nötig sind, wenn nicht soviel künstlicher mist drin wäre.
- wie dänemark, den Veterinären verbieten, selbst medikamente zu verkaufen und damit ihr geld zu verdienen.
dänemark hat damit allein die antibiotikanutz ung um große mengen reduziert.
einfach einen vernünftigen stundensatz ansetzen und den rest die apotheke machen lassen.
- äpfel haben nichts mit gesunder ernährung und leben zu tun.
- subunternehmen aus dem ausland usw mehr kontrollieren, ob überhaut der lohn usw wirklich voll ausgezahlt wird. ist sonst auch sklaverei.!!!
- zwangsprostitut ion ( auch sklaverei ) hart verfolgen und die täter lange wegsperren, sie zerstören leben.
es gibt soviel sinnvolles zu erledigen, da braucht man nicht erst über die EU schauen, sondern hier anfangen.
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