Unternehmen und Beschäftigte werden noch bis Mitte 2023 einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten. Der Bundesrat hat heute einer Rechtsgrundlage zugestimmt, auf deren Basis die Bundesregierung die derzeitig geltenden Sonderregelungen per Verordnung verlängern kann. Diese waren 2020 im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt und bisher mehrfach verlängert worden.
Bundesregierung kann Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängern
Die Verlängerung der Sonderregelungen auf Basis neuer Verordnungen ist damit auch über den 30. September dieses Jahres hinaus möglich. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält daneben noch weitere Verordnungsermächtigungen. Etwa kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter prüfen, inwieweit die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes vorliegen. Betroffen sei beispielsweise der Verzicht auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit. Betriebe würden außerdem die Möglichkeit erhalten, die Anzeige der Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vorzunehmen. Weiterhin sei der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2023 möglich.
Umsatzsteuer in der Gastronomie, Unternehmenshilfen und Absenkung der Gassteuer
Abgestimmt hat der Bundesrat zudem noch über einige weitere Vorhaben, darunter solche im Hinblick auf Verbrauchssteuern. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz sollte lediglich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Biersteuer dienen, wurde jedoch im Zuge des Verfahrens im Bundestag um einige weitere Maßnahmen ergänzt. So soll auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen noch bis Ende 2023 der reduzierte Umsatzsteuersatz anwendbar sein, Getränke bleiben aber weiterhin ausgenommen. Geplant war ursprünglich, dass die Maßnahme Ende 2022 ausläuft. Auch sie war angesichts der Corona-Pandemie eingeführt worden. Mit weiteren Maßnahmen sollen mittelständische Brauereien entlastet und die Energieversorgung stabilisiert werden. Ein anderer Gesetzentwurf, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat, betrifft die Gassteuer: Vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 wird die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Die Länder Bremen und Berlin haben sich mit einer Landesinitiative zudem für eine Ausweitung von Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiekosten eingesetzt. Insbesondere sei der Kreis antragsberechtigter Unternehmen im sogenannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten und KMU wie Bäckereien einzubeziehen. Formale Hürden müssten gesenkt werden. Nun befasst sich zunächst der Wirtschaftsausschuss mit dem Antrag. Nach Abschluss der Beratung könnte er dann wieder auf die Tagesordnung kommen – dann zur Abstimmung darüber, ob ein entsprechender Entschluss der Bundesregierung zugeleitet werden soll.
Medizinprodukte: Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der Umsetzung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung. Das machte er heute mit einer Entschließung deutlich. Er bittet die Bundesregierung, für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte auf EU-Ebene auf Erleichterungen hinzuwirken. So soll die Versorgungssicherheit mit sicheren Medizinprodukten gewährleistet werden. Man begrüße zwar das Ziel der EU-Verordnung, den Patientenschutz zu stärken. Der Aufwand zur Zertifizierung entsprechender Produkte sei jedoch deutlich gestiegen, weshalb sich für bestimmte Produkte eine immer deutlichere Versorgungsproblematik abzeichne. Hersteller würden als Konsequenz gestiegener Kosten und gestiegenen Aufwands bewährte Medizinprodukte vom Markt nehmen.
Berichte aus der Ärzteschaft, dass Eingriffe nicht mehr in der gewohnten Qualität möglich seien, wären nicht mehr hinnehmbar. Für sofortige Lösungen spricht sich der Bundesrat, insbesondere im Hinblick auf versorgungsrelevante Nischenprodukte aus. Ein Beispiel seien Herzkatheter für Kleinstkinder, deren Herstellung aufgrund geringer Stück- und Absatzzahlen und hoher Zertifizierungskosten unwirtschaftlich geworden sei, und die deshalb vom Markt genommen werden würden. Wann sich die Bundesregierung mit der Entschließung befasst, ist ungewiss. Feste Fristen existieren nicht.
Die entsprechenden Gesetze müssen ggf. noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
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