Einwegplastik landet nach seinem kurzen Gebrauch häufig in der Umwelt. Kommunen sind dafür verantwortlich, diese Grünflächen sauber zu halten und das kostet Geld.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke plant daher ein Gesetz, welches die Hersteller selbst verpflichten soll, für die Kosten aufzukommen, wie die Tagesschau berichtete. Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches eine Sonderabgabe für bestimmte Einwegprodukte vorsieht: das Einwegkunststoffgesetz. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine Richtlinie der EU um.
Umsetzung ab 2025 geplant
Ab 2025 sollen Hersteller von Produkten aus Einwegkunststoff Geld an einen Fond zahlen. So sollen schätzungsweise 450 Millionen Euro zusammen kommen. Das Geld soll dann an die Kommunen gehen und zur Finanzierung der Müllentsorgung helfen. Wie hoch die Abgabe für die herstellenden Unternehmen sein soll, ist noch nicht bekannt.
Städte und Gemeinden loben den Gesetzesentwurf, vor allem da die Abgabe hoheitlich bestimmt ist und die Gemeinden nicht selbst an die Unternehmen herantreten müssen. Außerdem wird der Wunsch nach einer Ausweitung der Abgabe geäußert. So etwa für Pizzakartons, Aluminiumschalen und Kaugummis, so Ingbert Liebert, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen.
Kritik aus der Industrie
Kritik kommt hingegen von Industrieverbänden. Vor allem der Zeitpunkt wird kritisiert. Die deutsche Wirtschaft sei vollständig damit ausgelastet, den Betrieb trotz steigender Energiekosten aufrecht zu erhalten, heißt es von Industrieverbänden. Bundesumweltministerin Lemke entgegen, dass an dem Gesetz bereits seit zwei Jahren gearbeitet wird und die Industrie Zeit hatte, sich darauf vorzubereiten. Zudem wird die gegenwärtige Krisensituation berücksichtigt, da die Abgabe erst 2025 greifen soll.
Umweltverbände hingegen kritisieren, dass das Gesetz das Problem nicht an der Wurzel packt. Abfälle müssen vermieden und nicht nur weggeräumt werden, so die Deutsche Umwelthilfe. Der Naturschutzverband kritisiert, dass Einwegplastik nicht entschieden genug entgegengewirkt werde. Es setzte lediglich am Ende der Müll-Hierarchie an, beim Aufräumen und Entsorgen.
Lemke entgegnet hingegen, dass das Gesetz nicht alles sei. Hinzu kommen weitere Regelungen, wie etwa die Pflicht Mehrwegverpackungen anzubieten beim Verkauf von Essen oder Kaffee zum Mitnehmen, die ab nächstem Jahr gelten soll.
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