Die Europäische Kommission möchte Lungenkrebs bekämpfen und hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Tabakkonsum einzudämmen. Nach dem europäischen Plan zur Krebsbekämpfung hat sie eine „tabakfreie Generation“ zum Ziel: Bis 2040 sollen weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren.
Ein wichtiger Baustein dabei sei das Verbot von aromatisierten erhitzten Tabakwaren. Hier sei nämlich festgestellt worden, dass die Absatzmengen solcher Produkte in mindestens fünf Mitgliedstaaten um mindestens zehn Prozent angestiegen sei. Das Verbot hat die Kommission jetzt in Angriff genommen und eine entsprechende delegierte Richtlinie erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 23. Juli 2023 in eigenes Recht umsetzen. Vollständig anwendbar werden die neuen Regeln ab dem 23. Oktober 2023 sein.
EU will Tabakkonsum eindämmen
„Tabak verursacht 90 Prozent der Lungenkrebsfälle. Es ist von entscheidender Bedeutung, Stellung zu beziehen, um den Tabakkonsum einzudämmen, zumal ständig neue Produkte auf den Markt kommen. Dank des Verbots werden unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junge Menschen, besser vor den schädlichen Auswirkungen dieser Produkte geschützt“, kommentiert EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides die Entwicklung.
Inhalt der delegierten Richtlinie ist allem voran das Verbot erhitzter Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Bei diesen erhitzten Tabakerzeugnissen handelt es sich um sogenannte neuartige Tabakerzeugnisse, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenen Stoff zu erzeugen, der dann von Nutzern inhaliert wird.
Kommission: E-Zigaretten nicht vom Verbot betroffen
Zunächst hatte es in der Pressemitteilung der Kommission geheißen, dass sich das Verbot auch auf elektronische Zigaretten erstrecken würde. Dabei handelt es sich nach der Definition der Richtlinie 2014/40/EU um „ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank“, gleich ob es sich dabei um Ein- oder Mehrwegprodukte handelt. Nun hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland jedoch klargestellt, dass solche E-Zigaretten nicht von dem Verbot betroffen sind.
In den Mitgliedstaaten muss die neue Vorgabe ab dem 23. Oktober 2023 angewendet werden. Die nötigen Vorschriften müssen bis zum 23. Juli 2023 erlassen werden – es gibt also eine dreimonatige Übergangsfrist ab der Verkündung der schlussendlich verbindlichen Vorgaben in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Geltung.
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Es gibt genügend Ezigaretten, wo alles zusammen ist, sozusagen ein längerhaltendes Einwegprodukt, was man zwar aufladen kann, aber Einzelteile, also Erhitzer und Batterie nicht gewechselt werden können.
Jedoch verstehe ich nun, diese Art Aromastreifen, die in Kioske gekauft werden können, zb mit Mentholaroma.
Es gibt aber so viele Verkäufer, die ein Riesensortiment an nikotinfreien Eliquids zb Ebay, Amazon anbieten,
von Tiramisu über Blauberre-Muffi n, Cheesecake, Redbull und so weiter: diese Verkäufer stehen schon unter abnormen Verfallsdatums- Druck, Regulierungsdru ck und horrenden Versandkosten mit Ü18 Paketen.
Diese Verkäufer haben ihr Riesensortiment für die Mülltonne gekauft und zum Teil selber hergestellt, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe
Da bin ich froh, mich niemals auf so ein Extrem-Risiko eingelassen zu haben
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der Artikel und die rechtliche Bewertung liest sich so, als das Verdampfer/Akku -Träger VIELMEHR DIE NOTWENDIGEN AROMEN Verboten werden sollen? Trifft dies zu?
Also nichts mehr mit Dampfen?
Mfg Quiske
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Antwort der Redaktion
Liebe/r Quiske,
bei der Änderung geht es ausschließlich um Tabakerhitzer, nicht um E-Zigaretten. Betroffen sind beispielsweise Tabaksticks, die in elektronische Erhitzer eingelegt werden und mit Vanille-Aroma versehen sind.
Beste Grüße
die Redaktion
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In E-zigaretten ist weder Arsen, noch andere, in Lungen "schwerliegende " Schadstoffe enthalten, warum können die das nicht akzeptieren?
Geschweige denn Nikotin, nikotinhaltig ist nur bei Ebay erlaubt, aber nicht bei der größten Handelsplattfor m Amazon.
Kein Wunder, dass hier niemand mehr Bock hat eine Innovation zu erfinden, egal wie gut sie ist - sie wird abgewürgt oder verboten.
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