Die EU-Kommission hat die Regeln für den Schutz gewerblicher Muster und Modelle überarbeitet. Damit will sie den Schutz entsprechender Erzeugnisse erleichtern, mit der Einführung einer Reparaturklausel aber auch EU-weit den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt öffnen und stärken.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen diese aber noch ein paar Schritte im Gesetzgebungsprozess durchlaufen.
KMU im Fokus: Anmeldung von Geschmacksmustern wird erschwinglicher
Ähnlich den Marken können auch die sogenannten Geschmacksmuster rechtlich geschützt werden, indem dem Inhaber der Rechte ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung verliehen wird. Bei Geschmacksmustern handelt es sich um bestimmte ästhetische Gestaltungen.
Mit ihren beiden Vorschlägen verfolgt die EU-Kommission im Wesentlichen drei Ziele. Zunächst soll für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters ein vereinfachtes und gestrafftes Verfahren geschaffen werden. Bei der Vorlage solcher Muster in einer Anmeldung soll es zu Erleichterungen kommen, etwa indem Videodateien eingereicht oder mehrere Geschmacksmuster kombiniert in einem Rutsch angemeldet werden können. Auch die Senkung der Gebühren für die ersten zehn Schutzjahre wird angestrebt. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen soll der Schutz eingetragener Geschmacksmuster zu zugänglicher, aber auch effizienter und erschwinglicher werden.
Reparaturklausel: Kommission hat Kfz-Ersatzteilmarkt im Blick
Daneben will die Kommission mit der Modernisierung dafür sorgen, dass die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und jenen auf EU-Ebene besser ineinandergreifen. Als Beispiel nennt die Kommission Anforderungen für die Eintragung von Mustern und Modellen. Das soll einen Beitrag dazu leisten, dass in ganz Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden.
Für Online-Händler, die auf dem Ersatzteilmarkt aktiv sind, könnte jedoch die Einführung einer EU-weiten Reparaturklausel in der Geschmacksmusterrichtlinie besonders relevant sein. Die Kommission hat hier besonders den Kfz-Ersatzteilmarkt im Blick und hält es für notwendig, dass es hier in allen EU-Ländern rechtlich möglich sein sollte, identische Karosserieteile für die Reparatur zu reproduzieren, um damit das ursprüngliche Aussehen wiederherzustellen. Der Wettbewerb auf dem Markt soll damit geöffnet und verstärkt werden. Zugleich soll die vorgeschlagene Regelung aber nur für künftige Geschmacksmuster eine sofortige Rechtswirkung haben. Bereits geschützte Geschmacksmuster sollen während einer Übergangszeit von zehn Jahren geschützt bleiben.
Wann kommen die Änderungen?
Die Vorschläge der Kommission entspringen dem Aktionsplan für geistiges Eigentum, der 2020 angenommen wurde. Dessen Grundlage waren die Ergebnisse einer umfassenden Überprüfung des bestehenden Markenrechts. Zwar hätten sie gezeigt, dass die Geschmacksmustersysteme in der EU insgesamt gut funktionieren, aber es seien auch Mängel zum Vorschein gekommen, die behoben werden müssten. Daneben will die Kommission mit ihrem Vorhaben auch den Forderungen von Interessengruppen, des Rates und des Europäischen Parlaments folgen.
Bis es zu handfesten Änderungen kommt, wird zunächst aber noch etwas Zeit ins Land gehen. Die beiden Vorschläge zur Verordnung und zur Richtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Ist das passiert, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Die meisten Änderungen der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hingegen sollen drei Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden, einige andere wiederum erst 18 Monate danach, da hier noch Durchführungsbestimmungen erlassen werden müssen.
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