Die Sonderregeln, die zum Schutz einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz gelten, sollen zwei Monate früher als geplant enden, so plant es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Corona-Schutzverordnung war im Oktober 2022 aktualisiert worden und sollte bis zum 7. April 2023 gelten. Per Ministerverordnung sollen die Regeln zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden, wie unter anderem die FAZ berichtet.
Was gilt eigentlich noch?
Betriebe sind derzeit dazu verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu ergreifen. So sah das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornimmt und ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt, welches auch zu den Pausenzeiten gilt. Überprüft werden sollten dazu insbesondere Maßnahmen, wie die Sicherstellung der Handhygiene, die Einhaltung des Mindestabstands, das infektionsgerechte Lüften und die Vermeidung von betrieblichen Personenkontakten. Zudem sah die Verordnung vor, dass der Arbeitgeber es seinen Angestellten ermöglicht, sich während der Arbeitszeit sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Konkrete Maßnahmen, wie etwa das Bereitstellen von Tests, oder die 3G-Regel galten bereits seit Mai letzten Jahres nicht mehr. Auch die sogenannte Homeoffice-Pflicht gilt seit letztem Jahr nicht mehr.
Zahl der Neuerkrankungen geht zurück
Das vorzeitige Ende der Regelung begründet Hubertus Heil mit dem Rückgang der Neuinfektionen durch die zunehmende Immunität der Bevölkerung. „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“ so Heil. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sind daher nicht mehr nötig, so der Minister
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