Seit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 ist die Verpackungsverordnung Geschichte. Künftig wird der Begriff aber wieder an Bedeutung gewinnen: Die EU-Kommission will die geltenden Vorgaben zu Verpackungen und Verpackungsabfällen überarbeiten und hat kürzlich einen Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung vorgelegt.
Vorgesehen sind drei Hauptziele: Der entstehende Verpackungsabfall soll insgesamt reduziert, die Kreislaufwirtschaft gefördert und Recyclingziele verschärft werden. Die E-Commerce-Branche wird dabei im aktuellen Entwurf ausdrücklich angesprochen.
Kommt die Mehrwegpflicht für den Online-Handel?
Durchschnittlich fallen in Europa knapp 180 kg Verpackungsabfall pro Kopf und Jahr an, so sagen es die Zahlen der EU-Kommission. Bis 2030 könnte das Abfallvolumen um weitere 19 Prozent steigen, bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff könne es sogar einen Anstieg um 46 Prozent geben.
Der Vorschlag sieht vor, Verpackungsabfälle pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Erreichen will man das mit verschiedenen Maßnahmen, etwa der Einschränkung überflüssiger Verpackungen und der Vermeidung von Leerräumen.
Unter anderem für E-Commerce-Verpackungen ist vorgesehen, den zulässigen Leerraum auf maximal 40 Prozent zu beschränken. Aber auch die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen spielt eine Rolle. Hier sei in den letzten zwanzig Jahren tatsächlich ein Rückgang beobachtet worden. Wiederverwendbare Verpackungen sollen demnach weiter gestärkt werden, wie es gerade erst etwa im Bereich der To-go-Verpackungen erfolgte.
Eine entscheidende Änderung wird allerdings auch dem Online-Handel in Aussicht gestellt: Der aktuelle Entwurf besagt, dass ab 2030 zehn Prozent, ab 2040 schon mindestens fünfzig Prozent aller Transportverpackungen im Online-Handel wiederverwendbar sein sollen. Andere Verpackungen sollen ganz verboten werden, etwa Miniatur-Shampooflaschen. Unsicherheiten bezüglich der Frage, welche Verpackung wie genau entsorgt werden soll, wolle man durch eine Kennzeichnung verhindern.
Transportverpackungen: Bis zu 40 Prozent Leervolumen erlaubt
Für Händler bzw. Vertreiber sieht Art. 17 des Verordnungsentwurfes konkrete Pflichten vor. Ähnlich wie Importeure sollen diese bestimmte Aspekte prüfen müssen, etwa die korrekte Kennzeichnung einer Verpackung. Wird ein Verstoß ausgemacht, soll es ein Inverkehrbringungsverbot geben. Vorgesehen sind hinsichtlich bereits in Verkehr gebrachter Verpackungen sogar Rückrufpflichten.
Insgesamt zielen viele der Maßnahmen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen, so die Kommission. Bis zu diesem Datum würden sich mithilfe der vorgeschlagenen Maßnahmen die Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Mio. Tonnen verringern lassen – das entspräche etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um 1,1 Mio. Kubikmeter zurückgehen.
Das Echo auf das geplante Vorhaben fällt dabei allerdings durchaus kritisch aus. So teilt das Umweltbundesamt etwa mit, dass der Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz begrüßt werde, das Anforderungsniveau an einigen Stellen aber hinter den Erwartungen zurückbleibe. Ein Beispiel dafür sei die geplante Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent Leerraum bei Versandverpackungen.
Systembeteiligung: Bleiben die Praxispflichten für Händler in der Hand der Mitgliedstaaten?
Noch steht der Entwurf ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses, sodass sich kaum abschätzen lässt, wie die Regelungen am Ende ausfallen und welche praktische Bedeutung sie insbesondere für den Online-Handel haben werden. Aktuell nicht im Entwurf enthalten sind allerdings Regelungen zu denjenigen Pflichten, die Händler und andere Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes praktisch besonders bewegen – etwa die Systembeteiligungspflicht oder die Registrierungspflicht.
Wo die geplante EU-Verordnung sicherlich gut in der Lage wäre, hier für einheitliche Standards zu sorgen, sieht es insofern danach aus, dass diese Praxispflichten weiterhin weitgehend den nationalen Gesetzgebern überlassen werden – die Verordnung sieht gar explizit vor, dass die nationalen Registerbehörden zusätzliche Anforderungen treffen dürfen, sofern es erforderlich ist. Immerhin ist geplant, dass die Registerbehörden, wie in Deutschland die Zentrale Stelle, Betroffenen künftig Informationen über Ansprechpartner in anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen.
Der Entwurf kann hier eingesehen werden. Außerdem stellt die EU-Kommission FAQ zur Verfügung. Wann die Regelungen in Kraft treten könnten, das ist noch völlig unklar. Im nächsten Schritt wird der Entwurf vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten.
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Hierbei wird das bzw. die zu versendenden Produkte Maßgeschneidert und ohne Leerraum verpackt.
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Dann wären die Kartons kleiner und DHL kann automatisch 0,49 € Leitcodierung pro Paket mehr berechnen und einziehen. (Label zu klein, Ruhezohnen nicht eingehalten, Label über KLebekante, oder...- DHL ist da sehr erfinderisch.)
B) Wenn DHL nicht so viel zerstören würde, (was natürlich nie erstattet wird, weil Fehler liegt immer beim Versender, "Nicht verpackungskonf orm verpackt".) könnte man dünnwandigere Kartons benutzen.
Das wäre eine Einsparung!
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Hm, ich verkaufe ausschließlich Second Hand Ware und Restposten, trage also zur Nachhaltigkeit bei. Wo immer es geht, nutze ich bereits gebrauchte Verpackung (Versand und Handel) - bei Paketen somit immer. Füllmaterial besteht auch stets aus bereits verwendetem Material, oder aus alten Zeitungen/Prosp ekten, die sonst direkt im Müll gelandet wären. Meine Lizenzgebühren zahle ich dennoch, alles andere wäre bürokratisch gar nicht machbar, da ich laut Gesetz bei jedemeinzelnen Paket nachweisen müsste, dass das Gebinde schonmal von wem anderen lizensiert wurde.
Meine Ware fällt allerdings extrem unterschiedlich in Form, Größe etc aus, ergo muss ich schauen, welcher Karton gerade Sinn macht. Das kannauch mal "mehr als 40% Leerbvolumen" bedeuten, da ich auf die gesammelten, gelagerten Karzons angewiesen bin, die ich hier habe.
Muss ich nun in Zukunft neue Verpackung kaufen, nur um Abmahnungen/Str afen zu entgehen, weil ich sonst immer mal zuviel Leervolumen hätte? Und warum wird bei solchen Regelungen generell nicht in die Planung eingearbeitet, dass es viele Anbieter gibt, die auf die gleiche Art auf Nachhaltigkeit achten?
Fragen über Fragen...
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Allerdings zwingt mich die DHL auf gewisse Grössen bei Paketen und Formen.
Insgesammt kann ich sagen, dass das Vorhaben so nicht umsetzbar ist.
Damit wäre dann doch das Gesetz auch nicht gültig, oder...
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dann würden ja millionen einzeln zahlende mitglieder wegfallen.
milliardenverlust.
und was sollen die abmahnanwälte dann abmahnen, wenn bei lucid keiner mehr gemeldet sein muß.???
millionenverlust.
und dann die ganzen arbeitslosen die vorher die ganzen sachen bearbeiten.
die armen vorstände müßten dann am hungertuch knabbern.
also ist das do herrlich wenn wir alle schön einzeln zahlen, die daten zusammensuchen müssen usw.
und unser staat braucht keine angst zu haben, das aber millionen umsatzsteuer wegfällt.
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Und Pfandsystem? Die Shampooflasche zurückbringen, okay, nichts anderes als PET-Flaschen, aber die werden auch nicht wiederverwertet sondern geschreddert und dann entsteht aus diesem Abfall eventuell was Neues. Denken die auch an Versandkartons bzw. - anderweitige Lösungen? Leerversand von allen transportierten Waren = doppeltes Transportaufkom men. Ist das Umweltschutz? Und werden die geschredderten Flaschen eigentlich mit dem Ware liefernden LKW befördert oder muß jemand extra kommen?
Eigentlich wäre es ja einfach, wenn man in den Geschäften für das meiste Abfüllstationen einrichtet. Ist natürlich alles andere als bequem. Und Faulheit ist ja jetzt seit Dekaden als Non-Plus-Ultra persönliche Freiheit propagiert worden.
[Anmerkung der Redaktion: Bitte bleiben Sie sachlich.]
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die abmahnanwälte würden dann wohl ja einiges mehr an müll verursachen.
die kaufen es, dann abmahnen, dann zurück, damit sie das geld für den artikel zurückbekommen.
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meine bekannte hätte im schnitt nur ca 60x60x5mm große verpackungen um nur annähernd die 40% zu erreichen.
bei den meisten sendungen würde wohl die adresse wegen der noch kleineren verpackung nicht zu lesen ( oder nur mit lupe ).
meine bekannte würde auch gerne versandtaschen mit naturwattierung nehmen, was aber die versandkosten weit in die höhetreiben würde.
die sind einfach zu dick und zu schwer.
das würde dann kein käufer bei den ganzen kleinpreissarti keln annehmen.( 70% im schnitt ca 2,50 warenwert ) .
kartons bestehen bei ihr schon einige die man bekommen kann aus gras.
sie verkauft auch oft zb gerahmte urkunden, die bei wenig polsterung sofort zerstört würden.
es ist ein netter gedanke mit den 40%, aber für die meisten versender eine unmögliche aufgabe.
die abmahnanwälte würden weihnachten sylvester und ostern an einem tag feiern.
sollte man nicht lieber die ganzen sachen wie werbe papierflut mittwochs und samstags einstellen.
glaube da kommen locker 100kg im jahr zusammen.
dann andauernde änderung von dokumenten usw verbieten, dann hat der staat bestimmt auch tausende tonnen papier gespart.
allein was es kostet, wenn irgendwas kleines bei behörden geändert wird und die ganzen alten sachen entsorgt werden müssen.
und es müßte auch wirklich alles wiederverwertet werden und nicht in der verbrennung landen.
fangt erstmal mit den viel zu großen verpackungen bei lebensmittel, pflegeprodukten usw an.
das spart zig tausende tonnen müll und bestimmt 30% der lkw auf der strasse.
dann fehlen auch keine 70.000 lkw fahrer, sondern nur noch 10.000.
aber bei solchen sinnvollen entscheidungen müßten die staaten ja auf einige steuereinnahmen verzichten.
also erstmal was den bürgern richtig geld kostet einführen.
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