Der Bundestagsbeschluss zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, also Personen, die Hinweise auf Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden geben, hat heute nicht die nötige Zustimmung im Bundesrat erhalten. Die nötige Mehrheit kam nicht zustande. Damit kann es vorerst nicht wie geplant in Kraft treten. Vom Bundestag war das Hinweisgeberschutzgesetz erst im Dezember verabschiedet worden.
Schutz bei Aufdeckung von Rechtsverstößen durch Beschäftigte
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt im Wesentlichen die nötige Umsetzung einer EU-Richtlinie dar, die eigentlich schon längst hätte erfolgen müssen – beschert hat das Deutschland bereits ein formelles Vertragsverletzungsverfahren. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu bestimmten Rechtsverstößen in Unternehmen und Behörden durch Beschäftigte und soll diese etwa vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen. „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können“, informiert das Bundesministerium der Justiz.
Kompromissfindung jetzt per Vermittlungsausschuss?
Nötig für das Inkrafttreten des Gesetzes ist allerdings die Zustimmung des Bundesrates, und diese ist in der Sitzung am 10. Februar 2023 nicht erfolgt. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen und auf diesem Weg mit den Bundesländern über einen Kompromiss zu beraten. Kritik am vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf kam etwa aus Bayern, das Bundesland könne das Vorhaben in der aktuellen Form nicht mittragen. Aus Hessen wurde unter anderem die Schaffung anonymer Meldewege und ein durch den Anwendungsbereich entstehendes Missbrauchspotential bemängelt. Der Thüringer Landesregierung hingegen sei es unter anderem mit Blick auf eine moderne Fehlerkultur ein wichtiges Anliegen, dass das Gesetz zügig beschlossen werde.
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Was nun HinSchG?
Der Gesetzesentwurf wurde zwar durch den deutschen Bundestag beschlossen. Der Entwurf wurde jedoch im Bundesrat durch die Länder blockiert.
Was passiert nun?
Wie haben die verplichtende EU-Richtlinie mit dem deutschen Entwurf verglichen.
Was kann sich an einem neuen Entwurf überhaut ändern?
Eine Übersicht finden sie in einem BLOG:
[Anmerkung der Redaktion: Externer Link entfernt.]
Viele Grüße
Stephan Groll
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