Sind die fetten Jahre bald vorbei? Sieht man sich die Nachrichten über Energiekrisen, Lebensmittelkosten oder steigende Mieten an, kann man es mit der Angst zu tun bekommen. Das Leben in Deutschland ist, monetär gesehen, wohl kein Zuckerschlecken mehr, denn Gehälter und Renten können mit den steigenden Preisen schon lange nicht mehr adäquat mithalten. Was einst als Zahlungsart mit Käuferschutz für das Online-Shopping gedacht war, verkommt jetzt daher notwendigerweise zum Kreditmittel, befürchtet die Lobby der Verbraucher. Die EU will deshalb einschreiten und Verbraucher vor sich selbst schützen, indem sie Buy-Now-Pay-Later-Angebote einschränkt.
Regulierung von Zahlungsarten in Arbeit
Erst wenn ich bezahlt habe, bekomme ich meine Ware – nach diesem Grundsatz musste der Großteil der deutschen Kunden, mangels entsprechender Anbieter, viele Jahre im Internet (und stationär sowieso) einkaufen. Das änderte sich in der letzten Dekade jedoch, als Zahlungsarten wie der Rechnungs- oder gar Ratenkauf salonfähig wurden und flächendeckend auch in kleinen Online-Shops Einzug hielten. Was anfangs also eher als Vertrauenskriterium und Zahlungsart mit Käuferschutz gedacht war, fungierte nach und nach jedoch zur neuen Kreditquelle.
Warum auch soll ich jetzt für etwas bezahlen, was ich noch nicht in den Händen halten kann, war das verlockende Mantra vieler Verbraucher und das Zünglein an der Waage vor dem Klick auf den Kaufen-Button. Die Folgen ließen jedoch nicht lange auf sich warten, denn viele Kunden haben sich bei ihren Bestellungen verrechnet. Rechnungen summieren sich und man verliert den Überblick, denn auch kleine Beträge können in der Summe ins Gewicht fallen. Knackpunkt ist, dass man sich selbst maßregeln muss, denn die Zahlungsart wird meist ohne Kreditwürdigkeitsprüfung bewilligt. Kann man die Zahlung nicht tilgen, folgen weitere, teils sehr hohe, Kosten.
Schufa-Check schon bei Käufen des täglichen Lebens
Der Entwurf einer geänderten Verbraucherkreditrichtlinie soll nun auch die sogenannten Buy-Now-Pay-Later-Angebote mit einbeziehen und sie den echten Krediten zumindest teilweise gleichstellen. Das haben der Europäische Rat und das EU-Parlament 2022 bekannt gegeben. Vor einem Kauf müssten Händler und/oder Anbieter unabhängig vom Betrag eine Bonitätsprüfung initiieren und informieren, welche Folgen ein verpasstes Zahlungsziel haben kann. Zinsfreie Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten werden nun ebenfalls strenger behandelt. Bisher fielen sie nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Kurios ist vor allem, dass der Entwurf eine Übersendung der vorvertragliche Informationen in Papierform an den Kunden vorsehen soll.
Time to say Goodbye Rechnungskauf?!
Das Thema hat jedoch große Debatten angeregt, denn ein ganzes Geschäftsmodell steht auf dem Spiel. Jede Bonitätsprüfung kostet Geld. Wer seine Jeans bei Zalando oder Otto per Rechnung bezahlen will, müsse künftig seinen kompletten finanziellen Hintergrund gegenüber dem Händler offenlegen, wird die FDP-Abgeordnete Svenja Hahn in der Welt zitiert. Die Auskunfteien oder Anbieter wie PayPal, die an dem Ganzen verdienen, dürfte es freuen. So könnten Verbraucher jedoch wirkungsvoll vor Überschuldung geschützt werden, argumentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dagegen. Angesichts zunehmender Kritik aus EU-Parlament und Rat an den Ungereimtheiten gebe es Hoffnung auf Nachbesserung, schreibt die Welt.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Bei der Regelung wird einmal mehr die Verantwortung für´s Handeln, einer sehr geringen Zahl, in Gänze unstrukturierte r Zeitgenossen, an den Verkäufer delegiert und damit auf die Masse der Kunden umgelegt.
Willkommen im Sozialismus der EU. Es wird für alle teurer weil einige die nicht bis 3 zählen können vor sich selbst geschützt werden sollen.
Ich möchte den Tag erleben wann die EU erkennt das die Orientierung am dümmsten möglichen Bürger nicht das Maß der Dinge sein darf, wenn man nicht beabsichtigt das Niveau ins bodenlose zu treiben.
Wenn ein Bürger nicht in der Lage ist seine Käufe/Ausgaben zu überblicken ist er nicht geschäftsfähig! In diesem Fall sollte allenfalls ihm eine zwangsweise Nachschulung verordnet werden, aber doch nicht der Händler und damit alle anderen Kunden in die Verantwortung genommen werden.
Zu meinem Vorschreiber: Klarna verlangt eine Zahlungsfreigab e per Codeeingabe. Der Code wir an eine Handynummer gesendet, ohne diese Freigabe bestätigt Klarna den Kauf nicht. Wenn die freigebende Telefon ID nicht zu Dir gehört, wo ist dann das zivilrechtliche Problem? Der Händler kann die Nutzer Deines Kontos/ Adresse nicht erziehen, dass muss Du schon selbst machen!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Bisher konnte ich die Inkassogebühren mit Hinweis darauf immer vermeiden, aber der ganz Ärger und Aufwand muss nicht sein.
Ihre Antwort schreiben