Seit Anfang des Jahres ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft, welches Plattformen dazu verpflichtet, Nutzerdaten an das Finanzamt weiterzugeben (wir berichteten). Betroffen davon sind traditionelle Onlinehandels-Plattformen wie Ebay und Amazon, aber auch Vermittlungsportale, wie Airbnb.
Diese Pflicht trifft nicht nur Plattformen mit gewerblichen Händlern, sondern auch gerade Plattformen, bei denen in der Regel Privatleute verkaufen. Betroffen sind dabei alle, die auf einer Plattform in einem Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigen, oder mehr als 2.000 Euro einnehmen. So sollen scheinprivate Händler ausfindig gemacht werden. Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes liegt allerdings nicht automatisch ein gewerbliches Handeln vor. Das Finanzamt soll lediglich die Möglichkeit haben, die Daten zu überprüfen und potenzielle gewerbliches Handeln ausfindig zu machen.
Auch Secondhand-Plattformen von der Pflicht betroffen
Somit sind auch Ebay Kleinanzeigen und Vinted von der Gesetzesänderung betroffen. Unklar war, wie das ganze in der Praxis aussieht. Denn gerade bei Ebay Kleinanzeigen muss die Zahlung nicht über die Plattform vorgenommen werden. Nutzer können miteinander in Kontakt treten und beispielsweise Barzahlung bei Abholung vereinbaren und dann das Angebot von der Plattform entfernen, ohne dass die Plattformbetreiber Kenntnis davon erhalten, ob das Produkt tatsächlich verkauft wurde und falls ja, zu welchem Preis.
Wir haben sowohl bei Ebay Kleinanzeigen, als auch bei Vinted angefragt, wie die Plattformen die gesetzliche Pflichten umsetzen werden.
Ebay-Kleinanzeigen: keine Infos, keine Meldung
Ebay-Kleinanzeigen handelt frei nach dem Motto, keine Informationen, also auch keine Meldung. Hier werden Daten nur an das Finanzamt weiter gegeben, wenn der Schwellenwert über die Käufe erreicht wird, die über das plattformeigene Zahlungssystem abgewickelt werden. Die Plattformbetreiber sind der Auffassung, dass die Personen nur dann als Anbieter im Sinne des Gesetzes gelten, wenn die Bezahlung über die Plattform abgewickelt wird.
Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich dies allerdings nicht. Hier heißt es: Eine Plattform ist jedes, auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ein Nutzer hingegen ist jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger, die oder der eine Plattform in Anspruch nimmt. Ob dieses „Inanspruchnehmen“ der Plattform wirklich beinhalten muss, dass die Zahlung über die Plattform abgeschlossen werden muss oder ob es sich bereits um eine Inanspruchnahme handelt, wenn die Kontaktaufnahme und die Absprache der Vertragsbedingungen über die Plattform geschieht., geht aus dem Gesetzeswortlaut nicht hervor.
Ebay Kleinanzeigen stellt seinen Nutzern außerdem eine Informationsseite, bezüglich des Plattformen-Steuertransparenzgesetz zur Verfügung.
Vinted: Selbstauskunft bei Überschreitung des Schwellenwerts
Etwas anders sieht es auf der Secondhand-Plattform Vinted aus. Vinted teilte uns auf Nachfrage mit, dass zunächst die Informationen über die auf der Plattform abgeschlossenen Transaktionen gesammelt werden. Wenn Nutzer den Schwellenwert erreicht haben, werden sie gebeten, ein Formular auszufüllen, mit den zusätzlichen Informationen, die durch die Gesetzgebung erforderlich sind. „Diese Daten werden verschlüsselt und in Übereinstimmung mit Vinteds Datenschutzrichtlinie sicher gespeichert, um die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen“, so Vinted.
Auch Vinted, stellt alle relevanten Informationen seinen Nutzern noch einmal auf einer Informationsseite zur Verfügung.
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"Crowdworker*inn en, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*inn en den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*inn en zu verhindern."
Was ist eigentlich mit Portalen, die bisher noch gar nichts dazu eingeleitet haben und diese Informationen dort nirgendwo zu finden sind?
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Es ist nun mal so, das wenn man Erlöse erwirtschaftet diese zu versteuern sind, egal ob man professionell macht oder eben nicht und es gibt da keine 'freigrenzen' wie manche immer meeinen. die 2K EUR sind ja nicht umsonst gewählt, da das FA durchaus weiß, das im Normalfall ja nicht 2000EUR zu versteuern wäre, denn die 'Ware' muss ja irgendwo her kommen und wenn nicht vom LKW gefallen, dann hat man diese gekauft und man kommt eben wieder zu EK-VK = Gewinn oder eben Verlust. Bei Gewinn muss man eben wie jeder andere auch Steuern zahlen.
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Aber keine Sorge:
wir sind wie immer nicht ehrlich, sondern lügen uns alle einen in die Tasche! Von wegen Klimaschutz, alles Verar....sche, was man an so einem neuen Bürokratiemonst er erkennen kann.
Es geht denen nur um neue Steuern, sogar von den allerkleinsten Privatleuten.
Für meinen Teil werde ich meinen Trödel und gebrauchte Klamotten ab jetzt einfach in den Hausmüll kippen! Das hat sich ausgeumweltschu tzt bei mir, faxen dicke
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Antwort der Redaktion
Hallo Birgit,
du musst nicht alles wegwerfen. Nur, weil du die Grenzen erreichst, bedeutet das noch nicht, dass du auch tatsächlich steuerpflichtig wirst.
In diesem Beitrag kannst du nachlesen, ab wann es zu einer Einstufung als gewerbliche Händlerin kommen kann: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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soweit mir bekannt, sollen die Plattformen neben dem Verkaufspreis, die Verkaufsprovisi onen, die Steuer-ID sowie Name und Anschrift des Verkaufers und die Bankverbindung melden. Dies ist bei den üblichen privaten Verkäufen unter Ausschluss des Zahlungssystems von Ebay-Kleinanzei gen für die Plattform gar nicht möglich, da es schlicht und ergreifend an den hierfür geforderten Daten bei Ebay-Kleinanzei gen fehlt. Es handelt sich bei Ebay-Kleinanzei gen lediglich um ein Anzeigenportal - ähnlich wie andere Portale, die lediglich Anzeigen der Verkäufer veröffentlichen ohne in den Verkaufsprozeß weiter involviert zu sein. Ebay-Kleinanzei gen speichert zudem auch keine gelöschten Anzeigen und führt auch keinerlei Identifikations prüfung der angemeldeten Verkäufer durch. Hier kann sich jeder mit irgendeinem Namen bzw. Anschrift anmelden.
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