Online-Marktplätze haben ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht, die auch für entsprechende Händler Handlungsbedarf erzeugt: Es geht um die Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Händler wie Hersteller entsprechender Produkte müssen den Marktplatzbetreibern in der Folge die Registrierungsnummern zu ihren Waren mitteilen. Amazon hat der Redaktion jetzt den Stichtag für den Verkauf via Marketplace bekannt gegeben: Verkaufspartner sollten die Nummer(n) zum 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Ab diesem Datum wird Amazon damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen.
Auch Händler müssen Hersteller-Registrierungsnummer zur Verfügung stellen
Betreiber von Online-Marktplätzen und auch Fulfillment-Dienstleister werden zuletzt vom Gesetzgeber immer stärker in die Pflicht genommen. Das zeigt sich etwa im Bereich der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR): Bekannt ist die Lage vielen Händlerinnen und Händlern schon im Hinblick auf das Verpackungsgesetz. Dieses sieht eine Überprüfungspflicht für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister seit dem letzten Jahr vor und erzeugte damit Handlungsbedarf auch für die allermeisten Händler.
Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten steht nun etwas Ähnliches bevor: Ab dem 1. Juli 2023 sind Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die jeweiligen Hersteller der Waren ihre Registrierungspflicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Nehmen sie ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß wahr, drohen hohe Bußgelder. Doch auch Herstellern und Händlern drohen hier Konsequenzen: Die nämlich müssen gegenüber den genutzten Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern die Registrierungsnummern der Hersteller ihrer Produkte angeben. Passiert das nicht (rechtzeitig), muss mit Sperrungen der jeweiligen Verkaufsangebote auf Marktplätzen gerechnet werden, Fulfillment-Dienstleister dürfen diverse Tätigkeiten dann ebenfalls nicht mehr durchführen.
Amazon Marketplace: Ab 5. Juni 2023 können Angebote ohne hinterlegte WEEE-Nummer gesperrt werden
Marktplatzbetreiber Amazon hat nun den Stichtag für seine Verkaufspartner bekannt gegeben: Händler, die entsprechende Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Marketplace anbieten, sollen die Nummer(n) bis Montag, den 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Dies sei nötig, da insbesondere die Verarbeitung von WEEE-Registrierungsnummern Vorlauf benötige, teilt ein Amazon-Sprecher der Redaktion mit. Ab diesem Datum würde Amazon auch damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen, um die gesetzlichen EPR-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum technischen Prozedere gibt es auf dieser Hilfeseite von Amazon.
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Ich habe Artikel mit verschiedenen Weee Nummern. muss die Nummer zum Artikel oder wo sonst kann ich diese Eintragem
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Antwort der Redaktion
Hallo,
wir können dazu auf Amazon selbst verweisen: sellercentral.amazon.de/.../.. .
Bei häufig gestellten Fragen heißt es:
Wie kann ich meine WEEE-Registrier ungsnummer hochladen?
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie die Vorschriften des ElektroG einhalten, müssen Sie Ihre WEEE-Registrier ungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) oder die WEEE-Reg.-Nr. Ihres Herstellers im Portal Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerveran twortung (EPR) (Compliance-Por tal) in Seller Central hochladen. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:
Gehen Sie zum Compliance-Port al, um die Links für jede Art von Gerät zu sehen.
Öffnen Sie jeden Link, um die Marken, die eine WEEE-Reg.-Nr. für die jeweilige Geräteart erfordern, zu überprüfen. Wenn Sie keine Marke sehen, bedeutet das, dass Sie diese Art von Gerät nicht bei Amazon.de anbieten und für diese Kategorie keine WEEE-Reg.-Nr. angeben müssen.
Nachdem Sie den ersten Link geöffnet haben, fügen Sie die WEEE-Reg.-Nr. der Marke, die Sie registrieren möchten, in das Freitextfeld ein (entweder Ihre eigene Registrierungsn ummer oder die Ihres Herstellers).
Wenn Sie Wiederverkäufer sind, der die WEEE-Reg.-Nr. Ihres Herstellers verwendet, müssen Sie das Kontrollkästche n unter der Nummer aktivieren. Wenn Sie das Kontrollkästche n nicht aktivieren, wird die angegebene WEEE-Reg.-Nr. als ungültig gekennzeichnet.
Klicken Sie auf Absenden.
Wiederholen Sie die Schritte 3 bis 5 für alle Marken dieser Geräteart, die Sie bei Amazon.de anbieten, und stellen Sie sicher, dass Sie jede Seiten überprüfen (es werden maximal 5 Einträge pro Seite angezeigt).
Wiederholen Sie die Schritte 1 bis 6 für alle Gerätearten, für die eine WEEE-Reg.-Nr. erforderlich ist.
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Dann muss ich dann der Handelsablehnen den EU wohl den Handel mit Elektrogeräten einstellen. Wohlmöglich bin ich eine Händlerin von vielen 1000den! Hilfe kann man nicht erhalten, weil man nicht weiß an wen man sich wenden soll..da hab ich auch weder Zeit noch Kraft mehr für!
Von ehemals 700 Artikeln gehen eh nur noch knapp ein Drittel zum Verkauf, weil andere zahlreiche Artikel andere irrsinnige "Bescheinigunge n" brauchten
Zukunft : Trödelmarkt?? Na klasse
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Man bekommt solangsam einen Registrierungsb urnout, ich möchte ENDLICH wieder ein Herzblut Verkäufer sein dürfen und kein Online-Papierti ger
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was ich mich nun Frage ist warum da kein Spielzeug mit Batterien aufgeführt ist, angeblich soll das auch betroffen sein aber auf der Liste ist nichts zu finden.
Nun muss man sich mit einem solchen Mist befassen und die Verantwortliche n wissen selbst nicht einmal Bescheid.
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ear-system.de/.../...
Gern geschehen ;)
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Alle anderen machen was sie wollen und wir werden mit auflagen bombardiert, aber ok lieber Staat macht sao weiter und es gibt bald keine kleinen Einzelhändler mehr.
Werde in den nächsten Jahren auch aufhören genau wegen diesem Gesetzesschwach sinn.
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Nachdem man diese Händler-Kapazit äten zuerst einmal kanalisiert und auf den großen Marktplatzangeb oten gebündelt hat, konnte dabei ordentlich an deren Umsätzen mitverdient werden. Doch nun muss aber langsam mal die Anzahl reduziert werden. Denn interessant sind für großen Marktplätze nicht die Händler, sondern lediglich deren Produktangebot. Warum also nicht gleich selbst verkaufen und so den gesamten Gewinn einfahren?
Eine logische Abfolge in der freien Marktwirtschaft.
Die Lobbyarbeit in der EU funktioniert jedenfalls prima, was man an den Ergebnissen sieht, die häufig in Form von fragwürdigen Händler-Auflage n dabei herauskommen. Natürlich alles im Sinne der europäischen Verbraucher.
In der Folge werden durch die vielen kleinen, aber permanenten Auflagen-Schrit te kleinere Händler ausgesiebt. Sie werden durch finanziellen oder personellen Aufwand immer weiter in die Enge getrieben.
Es geht ja nicht nur um die Angabe einer WEEE Registrierungsn ummer, sondern weiteren irrsinnigen Aufwand, durch den sich viele nicht mehr um ihr Kerngeschäft kümmern können und dann aufgeben müssen.
Erwähnenswert ist auch der entstehende Informationsabf luss: Durch die massiven Offenlegungspfl ichten werden interne Informationen wie Einkaufquellen, Einkaufspreise, Lieferketten usw. an die Marktplatzbetre iber oder die Öffentlichkeit preisgegeben, die dann gern mal übernommen und für eigene Zwecke genutzt werden.
Für den einen existenzielles Wissen und für den anderen unbezahlbare Informationen über den Wettbewerb. Sehr hilfreich z. B. bei Konditions-Verh andlungen als neuer Großabnehmer.
Der kleine Onlinehandel ist am Ende meist raus aus seinem eigenen Geschäft. Das ist der Preis für die Teilhabe am großen Marktplatz-Gesc häft...
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- gilt es für neue oder auch für gebrauchte Geräte, dies steht nirgendwo.
- gilt es für eigentständige Elektrogeräte oder auch für Komponenten dafür
- wenn man Teile eines Elektrogerätes vom Hersteller A verkauft, z.B. nur Netzteil, nachdem der urspr. Elektrogerät optisch nicht mehr verkaufsfähig ist, hat man ein anderes Elektrogerät vom Hersteller B in der Hand (Netzteil), oder auch Hersteller B des Netztteiles geht nicht eindeutig hervor.
meist steht auch neben eigentlichen Hersteller des Einzelteils auch Teilenummer des Herstellers vom gesamten Gerät. Beispiel: Netzteil eines EDV Produktes von Lenovo (Hersteller A des Gesamtgerätes) hat eindeutige Teilenummer von Lenovo, kann jedoch vom diversen Zulieferer stammen (Hersteller B). der Zulieferer steht im Klartext auch auf dem Produkt oder nur als Kürzel (Hersteller - Modellnummer), in jedem Fall hat das Teil eine Lenovo Teilenummer. Zulieferer kann varieren.
von welchem Hersteller muss nun WEEE Nummer angegeben werden - A vom Gesamtgerät oder B vom Zulieferer?
oder hat man in EU wie immer nicht so weit gedacht und Abmahnsteilvorl agen und Auslegungssache damit produziert. wohlgemerkt, es handelt sich um Gebrauchtware.
das alles dürfte dazu führen, dass Ersatzteilemark t aus den gebrachten Produkten verschwindet - sehr schlau von EU Umweltretter.
oder aber nur noch große Anbieter bleiben, die solche Teile unter eigener WEEE Nummer vertreiben - der ex Anteil von Kleinanbieter wird ab da entsorgt anstatt "second life" für solche Geräte zu verschaffen
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