Die Cannabislegalisierung ist ein heißes Thema – auch für viele Händler, die in diesem Bereich Chancen neuer Geschäftsmöglichkeiten sehen. Noch vor kurzem sah es allerdings grundsätzlich schwierig aus: Rechtliche Probleme auf den Ebenen von EU- und Völkerrecht tauchten auf, die SPD hielt eine umfassende Legalisierung aus diesen Gründen für kurzfristig nicht umsetzbar. Völlig vom Tisch war das Thema damit aber nicht – alternative, nicht ganz so weitgehende Regelungen sollen vorerst zum Tragen kommen, so lauteten verschiedene Medienberichte.
Heute nun stellten Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) auf einer Pressekonferenz überarbeitete Pläne vor: In zwei Schritten wird das Thema konkret angegangen. Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis sei gescheitert, kommentiert Bundesjustizminister Marco Buschmann, der bei der Pressekonferenz selbst nicht anwesend war. „Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu – ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können, zu verharmlosen.“
Säule 1: Anbau durch Cannabis-Clubs und Eigenanbau von Marihuana
Der Anbau soll in nicht gewinnorientierten Vereinigungen (sog. Cannabis-Clubs) sowie im privaten Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Der straffreie private Eigenanbau soll maximal drei weibliche Pflanzen umfassen. Für die Vereinigungen sollen enge Rahmenbedingungen gelten. Ermöglicht werden soll hier der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis zu Genusszwecken und die Abgabe an Mitglieder für den Eigenkonsum. Auch Samen und Stecklinge sollen abgegeben werden können, womöglich auch ohne Mitgliedschaft in der jeweiligen Vereinigung – das werde noch geprüft. Die Zahl der Mitglieder soll je Vereinigung auf 500 begrenzt werden.
Die Zulassung und Überwachung soll durch die Landesbehörden erfolgen, unter anderem in Bezug auf Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben. Hinsichtlich der Mitgliedschaft in Cannabis-Clubs soll es auch datenschutzrechtliche Vorgaben geben. Die Clubs werden sich den Eckpunkten zufolge auch mit diversen Berichts- und Dokumentationspflichten konfrontiert sehen, ein Im- und Export von Genuss-Cannabis soll nicht möglich sein, die Importmöglichkeit von Saatgut aus Drittstaaten wird aber geprüft.
Eckpunkte: Was für die Abgabe von Genuss-Cannabis gelten soll
Bezüglich der Abgabe durch Cannabis-Clubs sowie dem Eigenanbau sieht das Eckpunktepapier diverse Vorgaben vor, darunter folgende:
- Abgabe ausschließlich an Mitglieder des jeweiligen Cannabis-Clubs
- Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt
- Maximal 25 g pro Tag / maximal 50 g pro Monat, max. 7 Samen oder 5 Stecklinge je Monat
- Die Abgabe an unter 21-Jährige ist auf 30 g je Monat begrenzt, auch der THC-Wert soll hier begrenzt sein. Eine Abgabe an unter 18-Jährige ist natürlich ausgeschlossen.
- Abgabe nur in Reinform (Blüten oder Harz), in neutraler Verpackung oder lose, mit Pflichtinformationen
- weitere Eckpunkte zum Konsum, zum Zutritt, zur Werbung etc. sind vorgesehen.
Das Mitführen in der Öffentlichkeit (straffreier Besitz) soll bis zur Eigenkonsumgrenze von 25 g möglich sein. Darüber hinaus sollen Strafvorschriften gelten, etwa auch für die Abgabe an Kinder und Jugendliche oder die Abgabe von nicht in Vereinigungen selbst angebautem Cannabis. Die Grenzwerte im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr sollen unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien überprüft werden – Regelungen zur Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sollen sich ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren.
Umgesetzt werden sollen diese Eckpunkte mit Regulierungen, die keine Notifizierung bei der EU auslösen. Eine Evaluierung der Regelungen zur Säule 1 soll nach vier Jahren stattfinden. Ein Gesetzesentwurf hierzu soll noch im April vorgestellt werden.
Säule Zwei: Regionales Modellprojekt mit kommerziellen Lieferketten
Nach der Sommerpause soll dann der kommerzielle Anbau in Angriff genommen werden. Hier soll es sich um ein wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell handeln, bei welchem Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden soll. Dabei soll untersucht werden, wie sich eine kommerzielle Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt auswirkt. Je Lieferkette soll eine Projektlaufzeit von 5 Jahren gelten, es ist eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner bestimmter Kreise/Städte im mehreren Bundesländern vorgesehen. Geprüft werden soll noch die Zulassung einer Abgabe von so genannten Edibles, also Nahrungsmitteln die Cannabis enthalten, insbesondere angesichts des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Hier sei eine Notifizierung voraussichtlich erforderlich.
Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells (Club Anbau & Regional-Modell/CARe) wurden federführend vom Bundesgesundheitsministerium sowie dem Bundesinnenministerium, dem Bundesjustizministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Auswärtigen Amt entsprechend den fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die Grenzen, die durch das EU- und das Völkerrecht aufgestellt werden, sollen berücksichtigt worden seien, im Hinblick auf das Völkerrecht seien zudem Maßnahmen geplant, um das Vorhaben abzusichern.
Das komplette Eckpunktepapier vom 12. April 2023 ist hier einsehbar.
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Antwort der Redaktion
Hallo Matze,
der kommerzielle Verkauf von Cannabis in Läden ist in dem aktuellen Legalisierungsv orhaben noch nicht vorgesehen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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