Mehr Berücksichtigung von Verbraucherbedürfnissen und Nachhaltigkeit: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung einiger Vermarktungsnormen im Bereich Lebensmittel erstellt. Dabei geht es um ganz konkrete Produkte, von Obst und Gemüse über Säfte bis hin zu Konfitüre und Marmelade. Verbrauchern soll es dadurch einfacher gemacht werden, fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zugleich zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen.
Hässliches Gemüse, Ursprungsangabe und Zucker in Fruchtsaft
Sogenanntes „unansehnliches“ Gemüse und Obst soll dem Vorschlag zufolge künftig besser vermarktet werden können. Dabei geht es um Waren, die zwar äußerliche Mängel aufweisen, die aber für den lokalen bzw. unmittelbaren Verzehr noch gut geeignet sind. Wie es in der Mitteilung der Kommission heißt, sollen solche Produkte künftig von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen werden – sofern es um den Fall geht, dass Erzeuger diese vor Ort und direkt an Verbraucher verkaufen. „Durch besondere Herausstellung, dass es sich um frisches Obst und Gemüse handelt, könnten Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, solches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, was auch den an kurzen Versorgungsketten beteiligten Erzeugern zugutekäme“, heißt es.
Angepasst werden soll auch die Kennzeichnung des Ursprungs von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen und behandelten, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse. Hier soll das Etikett zukünftig die Angabe des Ursprungslands enthalten müssen, und im Falle von Mischungen die Angabe der verschiedenen Ursprungsländer. So würde sich etwa auf Honig künftig nicht mehr nur die „Nicht-EU“-Angabe finden, sondern auch das konkrete Land bzw. die Länder des Ursprungs.
Fruchtsaft darf keinen zugesetzten Zucker enthalten, im Gegenteil etwa zu Fruchtnektar. Geht es nach dem Vorschlag der Kommission, darf das künftig auch wieder kommuniziert werden: Zeitlicht unbegrenzt soll der Industrie die Möglichkeit eingeräumt werden, die (klarstellende) Angabe anzubringen, dass Fruchtsäfte niemals zugesetzten Zucker enthalten. Zudem soll auch die Möglichkeit der Bezeichnung „zuckerreduzierter Fruchtsaft“ gegeben sein, wenn es sich um ein entsprechendes Produkt handelt, bei dem der Zuckergehalt künstlich ausreichend verringert worden ist. Zur weiteren Vereinfachungen in Sachen Saft will man es künftig letztlich auch noch ermöglichen, dass neben dem Begriff „Kokosnusssaft“ auch der Bergriff „Kokosnusswasser“ verwendet werden kann.
Konfitüre oder Marmelade? Ist doch Wurscht
Auch im Hinblick auf Marmelade will man sich öffnen: Wo bislang nur Konfitüren aus Zitrusfrüchten diese Bezeichnung tragen dürfen, soll er künftig für alle Konfitüren verwendet werden können. Es sei die Möglichkeit vorgesehen, den Namen des Erzeugnisses an die lokal am häufigsten verwendete Bezeichnung anzupassen, heißt es in der Mitteilung – es ist wohl also eine Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten. EU-weit einheitlich soll zudem der Mindestfruchtgehalt angehoben werden: In der Konfitüre sollen es künftig 450 g statt 350 g sein, in der Qualitätsklasse extra künftig 550 g je Kilo Fertigerzeugnis.
Anpassungen sind auch im Bereich der Spende von Lebensmitteln geplant: Entsprechende Erzeugnisse sollen nach dem Vorschlag von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen werden. Dadurch soll der Aufwand für spendenwillige Akteure verringert und die Spendenbereitschaft erhöht werden.
Die noch verbleibenden Änderungen sind jedenfalls für Foodies aber eher uninteressant: Nach dem Vorschlag sollen künftig Solarpaneele in Außenbereichen von Freilandhaltungssystemen für Hühner stehen dürfen, und es soll eine direktere Kennzeichnung von Eiern erfolgen.
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