Regionale Produkte aus Handwerk und Industrie sollen künftig gestärkt und besser geschützt werden. Darauf haben sich jetzt das Europäische Parlament und der Rat im Hinblick auf einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission geeinigt. Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Möbel und mehr sollen demnach durch geschützte geografische Angaben unter besonderen Schutz gestellt werden, was Regionen und Hersteller im europa- aber auch weltweiten Wettbewerb stärken soll.
Unterstützung für KMU und ländliche Regionen
In der EU würden viele kleine Familienbetriebe traditionelle Produkte herstellen, die in ihrer Region verwurzelt sind, betonte Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt. Die Verordnung werde dazu beitragen, ihre Handwerkskunst im gesamten Binnenmarkt zu schützen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Zugleich soll sie auch Verbrauchern dabei helfen, Qualität zu erkennen und eine fundierte Wahl zu treffen. Dabei sollen „traditionelle handwerkliche und industrielle Erzeugnisse“ den geschützten Angaben gleichgestellt werden, wie sie es bereits im landwirtschaftlichen Bereich gibt.
Das Vorhaben dient damit ausdrücklich auch der Entwicklung des ländlichen Raums: Insbesondere KMU sollen Anreize verschafft werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Gerade in ländlichen und weniger entwickelten Regionen könnten so womöglich Touristen angezogen und neue hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden.
Schutz gegen Fälschungen insbesondere im Online-Bereich
Erzeugern entsprechender Produkte soll geholfen werden, die Rechte am geistigen Eigentum ihrer Produkte EU-weit zu schützen und auch durchzusetzen. Der bisweilen nur unvollständige Schutz auf nationaler Ebene soll dazu beseitigt werden. Geplant sei zudem, den Schutz entsprechender Produkte sowie das Vorgehen gegen Fälschungen auch im Online-Bereich zu erleichtern.
Geschützte Angaben sollen in einem zweistufigen Antragsverfahren kostengünstig und einfach eingetragen werden können. Hersteller sollen ihren Antrag demnach bei einer zuständigen Behörde im jeweiligen Mitgliedstaat einreichen können. Diese leitet erfolgreiche Anträge dann zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Erzeugnisse werden in allen Ländern geschützt werden könnten, die die Genfer Akte über geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben. Gleichzeitig soll es dabei auch möglich sein, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.
Kommentar schreiben
Antworten
Nur noch pervers, diese Nachweis-, Bürokratie-, und Ablasshandels-E U
und somit kundenfeindlich und kreativitätszer störend zugleich
Ihre Antwort schreiben